Endlich Beruf und Privatleben unter einen Hut bekommen
Auch in Teilzeit muss die berufliche (Weiter-)Entwicklung nicht auf Eis gelegt werden. Beim Jobsharing teilen sich zwei Mitarbeitende als „Tandem“ die (Führungs-)Aufgaben und die gemeinsame Verantwortung für eine Stelle.
Fragen und Antworten
Teile ich mir einen Arbeitsvertrag und ein Gehalt?
Nein, jede Tandem-Partnerin und jeder Tandem-Partner erhält einen eigenen Teilzeit-Arbeitsvertrag und somit ein eigenes Gehalt entsprechend den jeweiligen Arbeitsstunden.
Wie verhält es sich mit der Aufteilung der Stelle und der Arbeitszeit?
Da nachhaltiges und erfolgreiches Jobsharing auch einen gewissen Anteil an Abstimmung und Austausch innerhalb des Tandems erfordert, ermöglicht die Autobahn GmbH eine Besetzung einer Stelle von bis zu 120 %. Das kann bedeuten, dass beide Personen die Stelle zu gleichen Teilen besetzen (60-60). Es ist aber auch möglich, dass eine Person ein wenig mehr arbeitet als die andere (70-50).
Was passiert, wenn meine Tandem-Partnerin oder mein Tandem-Partner kündigt?
Da jede Tandem-Partnerin und jeder Tandem-Partner einen eigenen Arbeitsvertrag hat und beide keine gegenseitige vertragliche Verpflichtung haben, gibt es ganz individuelle Lösungsmöglichkeiten: Von der Ausschreibung des freigewordenen Stellenanteils und der Suche nach einer neuen Tandem-Person bis hin zum Aufstocken des eigenen Stellenanteils, wenn gewünscht.
Was sollte ich mitbringen, wenn ich Teil eines Jobsharing-Tandems werden möchte?
Zuerst einmal ein grundsätzliches Interesse und eine Offenheit, Aufgaben, Entscheidungen und Verantwortung mit einer weiteren Person zu teilen. Hilfreich sind zudem die folgenden Eigenschaften:
- Teamfähigkeit & Kompromissbereitschaft
- Organisations- & Kommunikationstalent
- Vertrauenswürdigkeit & Zuverlässigkeit
- Harmoniebedürfnis