FAQ zur Bewerbung
FAQs & Downloads
Häufig gestellte Fragen
Ist die ausgeschriebene Stelle noch vakant?
Alle auf unserer Karriereseite ausgeschriebenen Stellen sind noch vakant. Insofern freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
In den Stellenausschreibungen finden Sie in der Regel eine Frist, bis zu der Sie gern Ihre Bewerbung einreichen können. Ist dort keine Bewerbungsfrist benannt, ist die Stelle so lange vakant, bis wir sie erfolgreich besetzt haben. Erst dann ist diese nicht mehr auf unserer Karriereseite veröffentlicht.
Wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie eine passende Stelle gefunden haben, können Sie sich über unser Bewerbungsportal bewerben. Dieses erreichen Sie direkt über die Stellenausschreibung. Ihr Profil kann für mehrere Bewerbungen verwendet werden, und Sie können den Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen. Das Bewerbungsformular ist für alle Endgeräte optimiert, einschließlich Smartphones.
Tipp: Speichern Sie Ihre Stellenanzeige offline ab, um im Laufe des Bewerbungsverfahrens weiterhin darauf zugreifen zu können.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?
Bitte laden Sie im Bewerbungsportal Lebenslauf, Anschreiben sowie relevante Zeugnisse (bis zum 10 MB, mögliche Formate: PDF, DOCX, TXT, JPEG, PNG) hoch. Sofern wir weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, werden wir diese bei Ihnen anfordern.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Nachdem Sie Ihre Bewerbung übermittelt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss nehmen wir uns Zeit, um Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen. Wenn Ihre Bewerbung aufgrund Ihrer Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen überzeugt, laden wir Sie zu einem Bewerbungsgespräch ein. Für weitere Details schauen Sie sich gerne unser Informationsvideo an.
Wie lange dauert ein Vorstellungsgespräch?
Ein Bewerbungsgespräch bei uns dauert ca. 60min.
Ich bin verbeamtet, aber noch nicht bei der Autobahn beschäftigt. Kann ich mich dennoch bei Ihnen bewerben?
Da die Autobahn GmbH des Bundes ein Wirtschaftsunternehmen ist, besitzt sie selbst keine Dienstherrenfähigkeit und daher ist eine direkte (beamtenrechtliche) Versetzung zur Autobahn GmbH bzw. Verbeamtung durch die Autobahn GmbH nicht möglich.
Wenn Sie derzeit in einem Beamtenverhältnis stehen, steht Ihnen selbstverständlich dennoch eine Bewerbung in unserem Unternehmen offen. Eine Einstellung könnte - nach erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens - als Angestellte oder Angestellter nach dem geltenden Tarifvertrag der Autobahn erfolgen. Hierfür wäre jedoch eine Entlassung oder Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis erforderlich. Inwieweit dies ein Möglichkeit für Sie darstellt, müsste jedoch zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn abgestimmt werden.
Was bedeutet ein sicherheitsorientierter Personaleinsatz?
Je nach Anforderung an die Stelle, können zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheitsüberprüfung anstehen. Beispielsweise könnte eine Selbstauskunft über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, ein polizeiliches Führungszeugnis und Referenzen angefragt werden. Fällt die Stelle unter diese Vorgabe, so befindet sich ein Hinweis in der Stellenausschreibung.
Tarifvertrag und mehr
Haustarifwerk Autobahn (TV-Autobahn)
Entgelttabelle TV Autobahn 2024
Rahmeninklusionsvereinbarung
Diversity Bericht 2022
Tarifvertrag Entgeltumwandlung Fahrradleasing (2023)
Tarifvertrag Altersteilzeit (2023)
Änderungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag (2023)
Änderungstarifvertrag zum TV für Kraftfahrer (2023)
Änderungstarifvertrag zum TV für Nachwuchskräfte (2023)
Änderungstarifvertrag zum TV über das Entgeltgruppenverzeichnis (2023)
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TV zur zur Regelung der Betriebsstruktur (2020)
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TV zur zur Regelung der Betriebsstruktur (2020)
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV zur zur Regelung der Betriebsstruktur (2021)
TV Altersversorgung für Beschäftigte des öD (2017)
TV zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (2018)
TV zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (2011)
TV über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (2001)
TV über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder (2001)
TV über den Rationalisierungsschutz für Angestellte des Bundes und der Länder (2001)
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder (2001)
Broschüre Ingenieure