Antrag auf Zustimmung gem. § 127 Abs. 1 TKG

Antrag auf Zustimmung gem. § 127 Abs. 1 TKG

Sie möchten eine neue Telekommunikationslinie verlegen oder einen neuen Mobilfunkmast an der Bundesautobahn oder Bundesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt in den Stadtstaaten Berlin, Bremen oder Hamburg errichten? Dann gibt es für Sie je nach örtlicher Lage Ihres Bauvorhabens zwei Möglichkeiten der elektronischen Antragstellung auf Zustimmung nach  § 127 Abs. 1 TKG bei der Autobahn GmbH des Bundes, die im Folgenden neben den allgemeinen Voraussetzungen beschrieben werden.

 

Allgemeine Voraussetzungen zur Antragstellung auf Zustimmung ist die Übertragung von Wegerechten nach Beantragung bei der Bundesnetzagentur

Für die unentgeltliche Nutzung von Verkehrswegen für öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien kann bei der Bundesnetzagentur eine Wegnutzungsberechtigung beantragt werden. Diese ist grundlegende Voraussetzung für den Antrag auf Zustimmung zur Verlegung einer neuen Telekommunikationslinie oder Errichtung eines neuen Mobilfunkmasts auf bundeseigenen Verkehrswegen.

 

Möglichkeiten der Antragstellung:

  1. Digitale Antragstellung ab Mai 2024 über unser Antragsportal in den Pilotniederlassungen Nordwest (Niedersachsen, Teile von Hessen und Westfalen) und Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen).

    Hier gelangen Sie zur entsprechenden Nutzerregistrierung.

  2. Antragsstellung (wie bisher) über die Funktionspostfächer der Straßenverwaltungen der einzelnen Niederlassungen.

     

Funktionspostfächer