Schnellladeinfrastruktur

An unbewirtschafteten Rastanlagen

Schnellladeinfrastruktur

Flächendeckende E-Mobilität

Mit dem E-Auto von Hamburg nach München? Wir bauen ein flächendeckendes Schnellladenetz entlang der deutschen Autobahnen auf. Mit insgesamt über 4.600 neuen Ladepunkten ist das Gesamtnetz so geplant, dass alle zehn Minuten Ladesäulen an den Autobahnen zu erreichen sind. Die Länge der Strecke spielt damit keine Rolle mehr.

Unser Engagement für eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Rahmen des Deutschlandnetzes des Bundes entstehen bis 2026 an 200 unbewirtschafteten Rastanlagen rund 1.000 Schnellladepunkte. Dazu hat die Autobahn GmbH nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens die Zuschläge an folgende Unternehmen erteilt:

  • Fastned Deutschland GmbH & Co KG
  • E.ON Drive Infrastructure GmbH
  • Bietergemeinschaft Autostrom Nord
  • TotalEnergies MarketingDeutschland GmbH

Langfristig sollen insgesamt 4.600 neue HPC-Ladepunkte – HPC steht für High Power Charging – entlang der Autobahnen entstehen. Davon sind rund 3.600 an 400 bewirtschafteten Rastanlagen geplant. 

Alle Schnellladepunkte auf einen Blick

Diese Karte zeigt Ihnen die Standorte der geplanten Schnellladepunkte auf den unbewirtschafteten Rastanlagen.

Klicken Sie auf die einzelnen Ladepunkte für mehr Informationen.

Standorte

Die Verteilung der Standorte basiert auf einer umfassenden verkehrsplanerischen Bedarfsanalyse der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Bei der Planung wurden die bereits vorhandene und geplante Ladeinfrastruktur auf bewirtschafteten Rastanlagen oder Autohöfen, die steigende Nachfrage nach Schnellladeinfrastruktur in den kommenden Jahren sowie sich abzeichnende technische Entwicklungen berücksichtigt. Die Ladepunkte an den unbewirtschafteten Rastanlagen stellen damit eine Ergänzung dar. 

Kapazitäten

Jeder geplante Standort an einer unbewirtschafteten Rastanlage umfasst 4, 6 oder 8 Schnellladepunkte. Die ersten Ladesäulen sollen im kommenden Jahr einsatzbereit sein. Die HPC-Ladepunkte entsprechen den neuesten technischen Standards und sind zukunftssicher. Die Mindestnennleistung jedes Ladepunktes beträgt 200 kW. Die maximale Ladeleistung jedes Ladepunktes muss mindestens 300 kW betragen und liegt vor, wenn die Ladesäule nur von einem Fahrzeug genutzt wird.

Service und Verfügbarkeit 

Der Bezahlvorgang wird bei allen Ladepunkten mittels gängiger kontaktloser Kartenzahlungssysteme möglich sein. Um eine hohe Verfügbarkeit der Ladepunkte zu garantieren, sind die Betreiber verpflichtet, eine Servicehotline anzubieten, die rund um die Uhr besetzt ist. Zudem übermittelt jede Ladesäule nahezu in Echtzeit Statusinformationen an die Autobahn GmbH. Bei Nicht-Verfügbarkeit des Ladepunktes werden die Ausfallzeiten registriert und nach Toleranzabzug je Ausfallminute mit Strafzahlungen geahndet.

Hintergrund Deutschlandnetz: Flächendeckendes Schnellladenetz für Elektroautos

Der Bund sorgt mit dem Deutschlandnetz für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Geplant sind mehr als 1.000 Standorte mit rund 9.000 Schnellladepunkten. Das Deutschlandnetz stellt sicher, dass der nächste Schnellladepunkt überall in Deutschland in wenigen Minuten erreichbar ist. 

Im September 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Ausschreibung der 23 Regionallose in insgesamt sechs Regionen (Nord-West, Nord-Ost, Mitteldeutschland, Süd-Ost, Süd-West und West) erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt zehn verschiedene Unternehmen werden die 900 Regional-Standorte mit rund 8.000 neuen Schnellladepunkten für Elektroautos errichten und betreiben. Die 200 Autobahn-Standorte an den unbewirtschafteten Rastanlagen sind Teil des Deutschlandnetzes. 

Schnellladegesetz 

Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“, kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), wurde im Mai 2021 vom Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetz hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten geschaffen. 

Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wurden die Ausschreibungen im Rahmen des Deutschlandnetzes durchgeführt, um einen effizienten Aufbau des Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Ebenso hat die Autobahn GmbH nach dem Schnellladegesetz den Inhabern einer Konzession zum Betrieb eines Nebenbetriebes mit Tankstelle unter Berücksichtigung der Gewinnaussichten angeboten, die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der an diesem Standort geplanten Schnellladepunkte eigenwirtschaftlich zu übernehmen. 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an: presse@autobahn.de