Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Autobahn GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der Autobahn GmbH des Bundes.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 10. Juli 2022 erstellt beziehungsweise überarbeitet.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Untertitel von Videos: Einige Videos haben keine Untertitel. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos: Einige Audiodateien haben keine Textalternativen.
  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln: Wenn die Tonspur eines aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden. Dies ist derzeit nicht bei allen Videos der Fall. Bei neu erstellten Videos sind wir bemüht, Untertitel bereitzustellen.
  • Alternativtexte für Bedienelemente: Grafische Bedienelemente müssen mit Alternativtexten versehen werden. Dies ist momentan noch nicht durchgehend der Fall. Zwar sind grafische Elemente mit einem title-Attribut verstehen, dieses ist aber für zusätzliche, nicht essenzielle Informationen gedacht.
  • PDF-Downloads: Downloads sollen barrierefrei sein. Derzeit sind zahlreiche auch ältere PDF-Downloads im System verfügbar und teilweise nicht barrierefrei. Bei neu eingestellten PDF-Dateien sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.
  • Ohne Farben nutzbar: Über Farben vermittelte Informationen sollen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein, also zusätzlich durch andere Mittel (etwa Fettung oder Einrückung) hervorgehoben sein. Bei einigen kartographischen Daten ist dies derzeit noch nicht der Fall. Bei der laufenden Neuerstellung von Grafiken und Bedienelementen sind wir bemüht, Linien und Flächen auch ohne Farbinformationen eindeutig hervorzuheben.
  • Baustellenkarte: Die Baustellenkarte wird momentan aus einer externen Quelle über iFrame eingebunden und ist nicht vollständig ohne Maus bedienbar.

Ihr Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.autobahn.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Die Autobahn GmbH des Bundes
Heidestr. 15
10557 Berlin

E-Mail Bürgerservice: kontakt@autobahn.de

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg[dot]de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de