Digitaler Beifahrer

e-Beifahrer

Bereits seit einiger Zeit werden Assistenzsysteme zur Unterstützung der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (GST) angeboten. Unter der Bezeichnung „e-Beifahrer“ oder „digitaler Beifahrer“ weisen diese Systeme die Fahrer von GST auf einzuhaltende Vorschriften aus dem Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid hin. 

Aufgrund der Vorteile, die von einem digitalen Beifahrer im Hinblick auf die Befolgung von Auflagen zum Schutz der Infrastruktur und aus Gründen der Verkehrssicherheit zu erwarten spricht sich die Autobahn GmbH für den bundesweiten Probebetrieb nach einheitlichen Vorgaben aus. 

Die Entscheidung, für einen beantragten GST den digitalen Beifahrer zuzulassen, liegt stets bei der Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde.

Weitere Informationen zum digitalen Beifahrer erhalten Sie auf dem VEMAGS®-Portal.