Anforderungen an die Planung
Für eine zeitnahe Prüfung der eingereichten Planunterlagen durch die Autobahn GmbH und die Beurteilung möglicher Risiken des Vorhabens für die Verkehrsteilnehmenden und/oder die Infrastruktur sind im Wesentlichen folgende Fragen zu beantworten:
- Wie groß ist der Abstand der geplanten Windenergieanlage (WEA) zum äußeren befestigten Fahrbahnrand (äußerste Bauteilspitze = Rotorblatt)?
- Mit welchen technischen Einrichtungen ist die Anlage zur Vermeidung potenzieller Risiken ausgestattet? Verfügt die Anlage zum Beispiel über eine dem Stand der Technik entsprechende Brandmeldeanlage, Beschichtung etc.?
- Können mögliche Gefahren (z. B. Eisabwurf) ggf. durch ein Gutachten ausgeschlossen werden?
- Werden Grundstücke der Bundesautobahnverwaltung (vormals Bundesstraßenverwaltung) überplant? Ist z. B. die Eintragung einer Baulast auf einem solchen Grundstück erforderlich?
- Sind planfestgestellte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Bundesautobahn- / Bundesautobahnverwaltung durch das geplante Vorhaben betroffen?
- Sind neben der Errichtung der WEA weitere Anlagen geplant (z. B. Einfriedungen)?
Für eine zügige Prüfung und Bearbeitung sollten die Ergebnisse den erstellten Planunterlagen entnommen werden können. Hierfür bietet sich zum Beispiel ein Lageplan für die Darstellung des Rotor- und Gefahrenradius sowie der Abstandsflächen nach der entsprechenden Bauordnung (BauO) des Landes an. Die technische Ausstattung (inkl. der Standortkoordinaten) kann in einem Datenblatt aufgelistet werden.
Hinweis: Grundsätzlich werden die Anforderungen an Inhalte und Aufbau der vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens von den jeweiligen Genehmigungsbehörden festgelegt.