Potenzielle Risiken und Gefahren

Von Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe von Bundesfernstraßen können verschiedene Risiken oder Gefahren für die Verkehrsteilnehmenden und die Infrastruktur ausgehen (siehe Tabelle). Um diese zu verringern bzw. zu vermeiden, kann der Vorhabenträger bereits frühzeitig in der Planung entsprechende Maßnahmen vorsehen.

 

Mögliche Risiken und Gefahren einer WEA für den Verkehr und die InfrastrukturRisikominderung/-vermeidung
FlugsicherheitsbefeuerungBedarfsgerechte Steuerung
Reflexionen (Discoeffekt)Blendfreiheit durch entsprechende Oberflächenbeschaffenheit
Eisabwurf/EisabfallErkennungs- und Abschaltautomatik
MaschinenhausbrandBrandvermeide- / Brandlöscheinrichtung / Überlastungserkennungs- und -steuerungseinrichtung
Optische Gefahren (Schattenschlag)Abschaltvorrichtung
Bauteilversagen (Rotorblatt-/Turmbruch)Einhaltung der einfachen Kipphöhe in Metern als Abstand zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn in Abhängigkeit zur Topografie / ggf. Anpassung der Wartungsinterwalle

 

Die Beurteilung des konkreten Vorhabens im Einzelfall erfolgt durch die Autobahn GmbH als Betreiberin der Infrastruktur im Rahmen eines Anhörungsverfahrens. Die Autobahn GmbH wird dabei in der Regel von den zuständigen Genehmigungsbehörden im Antrags- und Genehmigungsverfahren beteiligt. 

Werden die geltenden Regelungen und Empfehlungen zum Abstand von Windenergieanlagen zu Bundesfernstraßen in Verbindung mit den oben genannten Maßnahmen berücksichtigt, ist ein bestmöglicher Schutz vor Gefahren gegeben, die von einer Windenergieanlage für Verkehrsteilnehmende, Infrastruktur und die Durchsetzung möglicher Ausbauvorhaben an der Infrastruktur ausgehen.