Potenzielle Risiken und Gefahren
Von Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe von Bundesfernstraßen können verschiedene Risiken oder Gefahren für die Verkehrsteilnehmenden und die Infrastruktur ausgehen (siehe Tabelle). Um diese zu verringern bzw. zu vermeiden, kann der Vorhabenträger bereits frühzeitig in der Planung entsprechende Maßnahmen vorsehen.
Mögliche Risiken und Gefahren einer WEA für den Verkehr und die Infrastruktur | Risikominderung/-vermeidung |
Flugsicherheitsbefeuerung | Bedarfsgerechte Steuerung |
Reflexionen („Discoeffekt“) | Blendfreiheit durch entsprechende Oberflächenbeschaffenheit |
Eisabwurf/Eisabfall | Erkennungs- und Abschaltautomatik |
Maschinenhausbrand | Brandvermeide- / Brandlöscheinrichtung / Überlastungserkennungs- und -steuerungseinrichtung |
Optische Gefahren (Schattenschlag) | Abschaltvorrichtung |
Bauteilversagen (Rotorblatt-/Turmbruch) | Einhaltung der einfachen Kipphöhe in Metern als Abstand zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahn in Abhängigkeit zur Topografie / ggf. Anpassung der Wartungsinterwalle |
Die Beurteilung des konkreten Vorhabens im Einzelfall erfolgt durch die Autobahn GmbH als Betreiberin der Infrastruktur im Rahmen eines Anhörungsverfahrens. Die Autobahn GmbH wird dabei in der Regel von den zuständigen Genehmigungsbehörden im Antrags- und Genehmigungsverfahren beteiligt.
Werden die geltenden Regelungen und Empfehlungen zum Abstand von Windenergieanlagen zu Bundesfernstraßen in Verbindung mit den oben genannten Maßnahmen berücksichtigt, ist ein bestmöglicher Schutz vor Gefahren gegeben, die von einer Windenergieanlage für Verkehrsteilnehmende, Infrastruktur und die Durchsetzung möglicher Ausbauvorhaben an der Infrastruktur ausgehen.