In Umsetzung

Verbesserung der Verkehrssicherheit zwischen Dreieck Drammetal und Landesgrenze Hessen

Auf rund 28 Kilometern Länge wird auf der A 7 zwischen Dreieck Drammetal und der Landesgrenze Hessen die Verkehrssicherheit verbessert.

Daten & Fakten

Gesamtlänge

ca. 28 km

Fertigstellung der fünf Bauabschnitte

geplant Herbst 2024

Kosten

42,7 Mio. Euro

Projektbeschreibung

Bei der Baumaßnahme im Zuge der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Drammetal (A 38) und der Landesgrenze Hessen handelt es sich um die Erneuerung der passiven Schutzsysteme sowie der Entwässerungskanäle. Der durchschnittliche tägliche Verkehr beträgt knapp 70.000 Kraftfahrzeuge, der Schwerverkehrsanteil liegt bei rund 14.000 Fahrzeugen. Die Baumaßnahme beginnt bei km 275,075 und endet bei km 302,891. Die Länge der Baustrecke beträgt damit ca. 28 km.

Anlass für die Baumaßnahme ist sowohl die hohe Unfallhäufigkeit auf diesem Autobahnstück, das ausgeprägte Gefälle- und Steigungsstrecken beinhaltet, sowie das hohe Verkehrsaufkommen und der sehr schlechte Zustand der Entwässerungskanäle im gesamten Streckenverlauf.

Die auszuführenden Leistungen wurden nach Fachlosen getrennt vergeben:

Los 1 Verkehrssicherung, Los 2 Kanalbau, Los 3 Herstellung der passiven Schutzeinrichtungen

In Anpassung auf das vorhandene Schadensbild stellt sich der Ausführungsablauf wie folgt dar (siehe Übersichtsplan):

2021/2022       1.Bauabschnitt

2022/2023       2. Bauabschnitt

2023/2024       3. Bauabschnitt mit den Teilbereichen (a) Nord und (b) Süd

Konkrete Maßnahmen

Verkehrssicherung

Ziel war es, die Sanierungsarbeiten im Mittelstreifen und den Seitenbereichen in jedem Bauabschnitt vor dem Hintergrund der Optimierung der Bauzeit auf beiden Richtungsfahrbahnen nahezu zeitgleich auszuführen.
Den erhöhten Sicherheitsansprüchen folgend wird beidseitig eine mobile Stauwarnanlage aufgestellt und sämtliche Beschilderung am Baustelleneinlauf in LED-Anzeigetafeln ausgeführt.

Kanalsanierung

Die Kanalhaltungen in diesem Abschnitt der A 7 befinden sich sowohl im Mittelstreifen als auch in den Seitenstreifen und dienen dem sicheren Transport des Oberflächenwassers in die Regenrückhalteanlagen. Die Kanalhaltungen weisen zum großen Teil erhebliche Schäden in Form von starken Verformungen, Rohrrissen und Rohrbrüchen auf.

In der Folge sind eine Vielzahl von Kanalhaltungen einschließlich der zugehörigen Schächte zu ersetzen.

Die Planung der notwendigen Maßnahmen für die Kanalarbeiten erfolgte netzweise und wurde für den Mittelstreifenbereich sowie für die beiden Seitenbereiche gesondert durchgeführt.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Kanalsanierung lassen sich in drei allgemeine Gruppen unterteilen:

• Rück- und Neubau
• Einzelschadenreparaturen
• Haltungsaustausch

Generell sind für die Bereiche mit Straßenabläufen, Huckepackleitungen mit einer Sickerrohrleitung für die Planumsentwässerung über der Sammelleitung und angeschlossenen Straßenabläufen an der Sammelleitung, vorgesehen.

Um in diesen Bereichen die Verbindung der zu entwässernden Tragschicht mit der Sickerschicht des Haltungsgrabens sicherzustellen, wurden Kiesschlitze vorgesehen. In den Bereichen der Kiesschlitze werden die benötigten Bodenschichten, also die Verbindung der Tragschicht mit der Sickerschicht des Rohrgrabens, neu hergestellt und somit die Funktionsfähigkeit der Planumsentwässerung sichergestellt.

In den Bereichen, in denen die vorhandenen Straßenabläufe an die neu herzustellenden Sammelleitungen angeschlossen werden, entfallen die Kiesschlitze als sichere Verbindungsstelle. In diesen Bereichen fungieren die mit drainagefähigem Material ausgefüllten Gräben der Anschlussleitungen an die Sammelleitung als Verbindung zwischen dem zu entwässernden Planum und der Sickerschicht der Sickerleitung über der Sammelleitung.

Fahrzeugrückhaltesysteme

Die vorhandenen Fahrzeugrückhaltesysteme entsprachen überwiegend nicht den Vorgaben der aktuellen Richtlinie für Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009).

Am Fahrbahnrand sind aufgrund der Einordnung in die Gefährdungsstufen die überwiegend vorhandenen N2 Systeme zwingend gegen H1 Systeme auszutauschen. Im Mittelstreifen ist die Situation als sehr gefährdend einzustufen. Gemäß der Vorplanung auf Grundlage der RPS ist mindestens ein H2 System herzustellen und in Bereichen mit erhöhter Abkommwahrscheinlichkeit ein H4B System.

In Teilbereichen des Fahrbahnrandes und des Mittelstreifens müssen gedübelte Systeme auf Streifenfundamenten hergestellt werden.
Die Baugrundbedingen waren im Vorfeld in dem Maße durch Untersuchungen nicht vorherzusehen.

Am Fuße des Werraberges, in einem Teilbereich mit vorhandenem Sägezahnprofil mit großem Höhenversprung, sollte ursprünglich der asphaltbefestigte Mittelstreifen unangetastet bleiben, da der tiefliegende Rand im Sägezahn durchgängig über eine Schlitzrinne entwässert. Nach Rückbau des vorhandenen Systems offenbarte sich, dass die Asphaltbefestigung nicht länger erhalten werden konnte.
Nach Prüfung der Sachlage entschied man sich für eine Befestigung des Mittelstreifens mit Bankettbeton.

Ansprechpartner

Inga Fahlbusch

Pressesprecherin

Telefon
+49 151 744 87 627

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Nordwest
Bahnhofstraße 1
37581 Bad Gandersheim