In Planung

Sechsstreifiger Ausbau der A52 zwischen Breitscheid und Essen-Rüttenscheid

Die Autobahn GmbH Rheinland plant den sechsstreifigen Ausbau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Anschlussstelle Essen-Rüttenscheid.

Ausbau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und Essen-Rüttenscheid

Daten & Fakten

Streckenausbau

auf 6 Fahrstreifen zwischen Breitscheid und Essen-Rüttenscheid

Brückenneubau

Die Mintarder Ruhrtalbrücke wird neu gebaut

 

Der 6-streifige Ausbau

Die Autobahn GmbH Rheinland plant den sechsstreifigen Ausbau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Anschlussstelle Essen-Rüttenscheid.

Die A52 ist schon jetzt mit täglich etwa 80.000 Fahrzeugen pro Tag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Ruhrgebietsmetropole Essen komplett ausgelastet. Zudem sind etwa 4.000 dieser Fahrzeuge Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Im Berufsverkehr kommt es deshalb morgens und am Nachmittag regelmäßig zu längeren Staus.

Deshalb wurde dieser Abschnitt im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 in die höchste Kategorie - als Maßnahme „des vordringlichen Bedarfs: Engpassbeseitigung“ - aufgenommen. Der Ausbau der A52 auf sechs Fahrstreifen ist ein notwendiger Schritt zu mehr und dauerhafter Leistungsfähigkeit und führt zudem zu mehr Verkehrssicherheit.

In Bürgerinformationsveranstaltungen informiert die Autobahn GmbH seit 2019 über den sechsstreifigen Ausbau der A52 in Mülheim. Weitere Veranstaltungen sind geplant.  

Das Projekt

Der Bereich des Ausbaus auf sechs Fahrstreifen liegt zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Anschlussstelle Essen-Rüttenscheid. Der Ausbau soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden.

Die zwei Bauabschnitte sind:

  • Autobahnkreuz Breitscheid bis Anschlussstelle Essen-Kettwig
  • Anschlussstelle Essen-Kettwig bis Anschlussstelle Essen-Rüttenscheid


Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind für den Ausbau dieser beiden Abschnitte etwa 285 Millionen Euro veranschlagt.

Zudem ist der Ausbau der A52 in die Anlage zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG) in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (Anlage 1 lfd. Nr. 923) aufgenommen worden.

Abschnitt 1

Auf dem etwa 8 km langen Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Anschlussstelle Essen-Kettwig soll die A52 von vier auf sechs Fahrstreifen ausgebaut werden.

Der Abschnitt verläuft zunächst in überwiegend landwirtschaftlich, meist ackerbaulich genutztem Gebiet nördlich und nordwestlich der Siedlungsbereiche von Breitscheid und Mintarder Berg. Südwestlich der Mintarder Ruhrtalbrücke durchquert die A 52 die bewaldeten Ruhrtalhänge sowie anschließend das Ruhrtal. Im Ruhrtal und nordwestlich bis zur der Anschlussstelle Essen-Kettwig werden wiederum hauptsächlich landwirtschaftlich geprägte Bereiche von der Autobahn gequert.

Beim Ausbau der A52 auf sechs Fahrstreifen in diesem Abschnitt wird auch die 1,8 km lange Ruhrtalbrücke neu gebaut.

Abschnitt 2

Anschließend soll der 5,4 Kilometer lange Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Essen-Kettwig und Essen-Rüttenscheid auf sechs Fahrstreifen ausgebaut werden.

Die Trasse verläuft hier durch ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen nordöstlich der Anschlussstelle Essen-Kettwig und dann durch die bebauten Gebiete der Essener Stadtteile Bredeney, Haarzopf und Rüttenscheid.

 

Wie ist der Stand des Projekts?

Der sechsstreifige Ausbau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und Essen-Rüttenscheid befindet sich im frühen Planungsstadium. Um die umweltverträglichste Lösung zu erarbeiten, führen wir auf Grundlage der bisherigen verkehrs- und bautechnischen Vorplanungen einen Variantenvergleich durch.

Wir sind mit den sogenannten Grundlagenermittlungen gestartet. Dazu gehören beispielsweise Vermessung, Leitungsabfragen und Verkehrszählungen. Zum Teil laufen diese Ermittlungen noch oder werden zurzeit schon in die Planunterlagen eingearbeitet.

Zeitgleich wurde die Erstellung von mehreren Gutachten ausgeschrieben, die mittlerweile beauftragt sind. Unter anderem wird eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) erstellt und anhand eines Verkehrsgutachtens die konkrete Verkehrsbelastung auf der A52 heute und für das Prognosejahr 2030 ermittelt.

Wegen ihrer großen Bedeutung für die A52 und in ihrer Region ist für die Ruhrtalbrücke Mintard frühzeitig ein Ingenieurvertrag vergeben worden. Er beinhaltet eine Bestandsuntersuchung der Brücke, außerdem sollen mögliche Varianten für den Neubau der Brücke untersucht werden. Innerhalb dieses Auftrags wird auch der Baugrund untersucht, dazu gehört die Bodenbeschaffenheit, mögliche Altlastenstandorte und Bergbaueinflüsse werden ermittelt.

Erste Erkenntnisse sind schon in die Vorplanungen eingeflossen, allerdings sind die Untersuchungen insgesamt so umfangreich, dass ihre Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ziel der Vorplanungen ist es, eine Vorschlagsvariante für den sechsstreifigen Ausbau der A52 zu erarbeiten. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, welche Variante die umweltverträglichste wäre. 

In diese Erarbeitung werden auch die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Umweltverbände einbezogen. Für die Träger öffentlicher Belange und die Verbände gibt es demnächst weitere Beteiligungstermine, zum Beispiel im Rahmen der UVU. Träger öffentlicher Belange sind beispielsweise Wasser- und Naturschutzbehörden, aber auch Landwirtschaftskammer und Deutsche Bahn.

Für die Bürger*innen werden Öffentlichkeitstermine organisiert. Diese werden frühzeitig bekannt gegeben und sollen die Bürger*innen über den Stand der bisherigen Planungen und den weiteren Ablauf informieren.

Außerdem werden in dieser frühen Planungsphase weiterhin Anregungen der Bürger*innen gesammelt und soweit möglich bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung

Das Projekt ist in der Vorplanung. Zurzeit legen die Ingenieure die grundlegenden Kriterien für den Ausbau der Autobahn fest. Dabei werden verschiedene Varianten berücksichtigt, bewertet und dann für den nächsten Schritt, die Entwurfsplanung, ausgewählt.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) wurde im Juli 2017 begonnen. In Absprache mit den Behörden wurde u.a. der Untersuchungsrahmen abgesteckt, damit die Auswirkungen auf die Schutzgüter, die vom Ausbau der A52 betroffen sind, in den Vorplanungen dargestellt und berücksichtigt werden können.

Die Schutzgüter sind:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche und Boden
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Die Raumanalyse als erster Teil der UVU in der zunächst alle Schutzgüter systematisch erfasst, bewertet und in Karten dargestellt werden, ist abgeschlossen. Fertiggestellt sind auch die Kartierungen über die betroffenen Tiere. Im Planungsraum vermerkt wurden Vögel (Brut-, Zug- und Rastvögel), Fledermäuse, Amphibien und Libellen als auch Dachs und Biber.

Gesucht, gefunden und gezählt wurden diese Tiere für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), da sie zu den Schutzgütern gehören und im Hinblick auf die Artenschutzprüfung, die für den weiteren Planungsprozess notwendig ist.

Alle Ergebnisse dieser sogenannten Schutzgutbetrachtungen werden berücksichtigt, um eine umweltschonende Trassenführung der A52 zu erreichen. In diesem Rahmen werden Bereiche mit unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand) gesucht, die möglichst umweltverträgliche Alternativen aufweisen.

Hauptarbeitsschritte zu Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)

1. Raumanalyse (in Bearbeitung bzw. nahezu abgeschlossen)

  • Ermittlung, Analyse und Bewertung des Untersuchungsraumes und seiner Schutzgüter unter Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen
  • Ermitteln des Raumwiderstandes und Darstellung von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte und von Konfliktschwerpunkten
  • Hinweise zur Optimierung von Lösungsmöglichkeiten aus umweltfachlicher Sicht (auf Grundlage des Raumwiderstandes)

2. Auswirkungsprognose und Variantenvergleich (in Planung bzw. Vorbereitung)

  • Beschreiben der zu untersuchenden Varianten
  • Ermitteln der zu erwartenden umwelterheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter (baubedingt, anlagenbedingt, verkehrs- / betriebsbedingt)
  • Hinweise zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen
  • Ermitteln, Beschreiben und Beurteilen der verbleibenden umwelterheblichen Auswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter
  • vergleichende Beurteilung der Varianten (schutzgutbezogen und schutzgutübergreifend)

Weitere noch ausstehende Untersuchungen, wie zum Beispiel Fauna-Flora-Habitat-Vorverträglichkeitsprüfungen (FFH-Vorprüfung), spezielle faunistische Untersuchungen sowie Gutachten zu Lärm, Luftschadstoffen und Verschattungen etc. werden letztlich in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung einfließen.

Diese schließt dann mit einer schutzgutübergreifenden, vergleichenden Gesamtbeurteilung der Varianten unter Berücksichtigung aller oben erwähnten Schutzgüter ab. Aufgrund dieser Gesamtbeurteilung wird dann ein Vorschlag zur Ausbaurichtung erstellt.

Der Neubau der Ruhrtalbrücke

Die Nachrechnungen und Untersuchungen an der bestehenden Ruhrtalbrücke bei Mintard haben ergeben, dass die Brücke für den Ausbau der A52 auf sechs Fahrstreifen komplett neu gebaut werden muss. Dafür müssen auch die bestehenden Brückenpfeiler zurückgebaut werden, da sie die Last der neuen Brücke nicht aufnehmen könnten.

Auch würde durch eine Weiternutzung der Unterbauten die Feldweite (Abstand der Pfeiler) der neuen Brücke vorgegeben, sodass bei Kosten und Gestaltung keine Vorteile erzielt werden könnten.

Zurzeit werden deshalb Varianten für den Neubau untersucht, mit der Vorgabe, dass der Verkehr auf der A52 während der gesamten Bauzeit mit 2 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn aufrechterhalten werden kann.

Im Zuge der Variantenuntersuchung und der damit verbundenen Achsverschiebung nach Norden bzw. Süden (Planung des Brückenneubaus neben der bestehenden) werden die neuen Achs- und Gradientenlagen, Pfeilerstellungen und Überbauvarianten unter Berücksichtigung aller Randbedingungen und Zwangspunkte sowie Abbruch- und Neubauverfahren des Bauwerkes erarbeitet.

Das Ergebnis der Variantenuntersuchung soll alle erforderlichen Flächeninanspruchnahmen, deren Auswirkungen, sowie Vor- und Nachteile ausweisen. Die Ergebnisse dieser Variantenuntersuchung werden dann in die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die weitere Planung eingehen.

Ansprechpartner

Gina Kehren

Kommunikation

Telefon
+49 201 7298250

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Hatzper Straße 34
45149 Essen