In Umsetzung

Sanierung einer Gewölbebrücke in Wermelskirchen

Die Autobahn GmbH Rheinland saniert eine Gewölbebrücke in Wermelskirchen.

Daten & Fakten

Baubeginn (Vorarbeiten)

Frühjahr 2021

Baubeginn (Hauptarbeiten)

Sommer 2022

Projektbeschreibung

Anfang Mai 2021 startete die Autobahn GmbH Rheinland mit den umfangreichen Vorarbeiten für die Sanierung der Gewölbebrücke „Hünger“ an der A1 in Wermelskirchen. Mit Ausnahme des charakteristischen Bogens aus Natursteinen wird die 83 Jahre alte Brücke nahezu vollständig erneuert: Entwässerung, Dehnungsfugen sowie eine neue Betonplatte inklusive neuer Asphaltdecke. Zwischen den Natursteinen erneuert die Autobahn GmbH die Fugen und tauscht beschädigte Steine aus. Eine besondere Herausforderung stellen die Sicherung und Verlegung der zahlreichen Versorgungsleitungen (u.a. Strom, Glasfaser) dar.

Zeitplan

Bei der Sanierung der Gewölbebrücke “Hünger” über die A1 ergaben sich in der Vergangenheit Verzögerungen im Bauablauf. Die aktuellen Arbeiten befinden sich allerdings im Zeitplan und sollen voraussichtlich noch im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. 

Die Fertigstellung der Fahrbahn und Freigabe des derzeit gesperrten zweiten Fahrstreifens haben dabei oberste Priorität. Restarbeiten werden im Anschluss an die Freigabe der Fahrtrichtung Wermelskirchen erfolgen. Da einige der Arbeiten witterungsabhängig sind, kann ist der tatsächliche Fertigstellungstermin derzeit nicht bekannt. Die Autobahn GmbH Rheinland arbeitet an der Optimierung des Zeitplans, um eine vorzeitige Verkehrsfreigabe zu erreichen. 

Verzögerungen im Zeitplan

Arbeiten unter besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen

Bei den Beprobungen der Gewölbebrücken wurde im November 2024 eine sehr geringe Konzentration an gebundenem Asbest innerhalb der Dichtungsschicht gefunden. Daraus ergaben sich bestimmte vorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen für die Arbeiterinnen und Arbeiter. Während des Abrisses trugen die Arbeitenden entsprechende Sicherheitskleidung und eine Nebelsprühanlage wurde eingesetzt, um Stäube zu binden. Daher kam es zu geringen Verzögerungen im Bauablauf. Es bestanden jedoch weder Gesundheitsrisiken für Verkehrsteilnehmende und Anwohnende noch Gefahren für die Umwelt.

 

Aufhebung von Verträgen im Herbst 2023

Ursprünglich sollten die Sanierungsarbeiten an der Gewölbebrücke „Hünger“ (L157/A1) zum Ende des Jahres 2024 so weit sein, dass alle Fahrbeziehungen wieder zur Verfügung stehen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Aus diesem Grund hebten die Autobahn GmbH Rheinland und die zuständige Baufirma einvernehmlich den bestehenden Vertrag auf. Die laufenden Arbeiten wurden abgeschlossen und die Baustelle anschließend bis zum Sommer 2024 in einen Ruhezustand versetzt.

In dieser Zwischenphase, voraussichtlich ab Mitte November bis zur Neuaufnahme der Arbeiten, standen auf der Brücke wieder je ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Die Arbeiten wurden Ausgeschrieben und neue Auftragnehmer aquiriert.

 

Unterbrechung der Arbeiten im Herbst 2022

Während der Arbeiten an der über 80 Jahre alten Gewölbebrücke hat sich herausgestellt, dass zwischen den vorliegenden Bestandsunterlagen und dem Bauwerk vor Ort Abweichungen bestehen. Für den weiteren Umgang mit diesen Abweichungen musste die Autobahn GmbH Rheinland daher eine technische Lösung finden, die auf das historische Bauwerk abgestimmt ist. Zudem mussten aufgrund einer Frostperiode im Winter 2022/2023 temperatursensible Arbeiten verschoben werden. Auch die Zeitschiene musste hierdurch angepasst werden, sodass eine Fertigstellung nach damaligem Kenntnisstand nunmehr im Winter 2023/2024 zu erwarten war.

Die Bestandsunterlagen zur historischen Gewölbebrücke in Wermelskirchen existieren seit mehr als 80 Jahren. Das gemauerte Gewölbe der Brücke ist mit Geröll verfüllt. Darüber liegt der Straßenaufbau. Im Zuge der Öffnung des Bauwerks hat sich gezeigt, dass die Oberkante dieses Gewölbes höher lag als in den Bestandsunterlagen angegeben. Für diese Abweichung hat die Autobahn GmbH Rheinland deshalb kurzfristig eine technische Lösung finden müssen.

Bestandsunterlagen werden nach dem Bau eines Bauwerks erstellt und ergänzen die für den Bau maßgebliche Ausführungsplanung. Bei der Ausführung kommt es immer wieder zu Anpassungen, die den örtlichen Gegebenheiten geschuldet sind und die dann in den Bestandsunterlagen dokumentiert werden. Sobald ein Bauwerk saniert wird, werden diese Bestandsunterlagen aktuell betrachtet. Viele Angaben können dabei bereits im Vorfeld mit dem Bauwerk verglichen werden. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl an Angaben, die nicht vor der Sanierung anhand der Örtlichkeit überprüft werden können. Solche Angaben müssen dann - vorerst ungeprüft - aus den Bestandsunterlagen übernommen werden. Ein Abgleich ist dann erst möglich, wenn die Arbeiten bereits ausgeführt werden und das Bauwerk entsprechend zugänglich ist. So war es auch im Fall der Gewölbebrücke „Hünger“.

 

Verzögerter Baubeginn durch die Hochwasserkatastrophe 2021

Ursprünglich war ein Beginn der Arbeiten für den Sommer 2021 vorgesehen. Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden jedoch auch Teile der geplanten Umleitungsstrecke zerstört. Deshalb verzögerte sich der Beginn der Arbeiten an der Gewölbebrücke, bis die Umleitungsstrecke wieder uneingeschränkt zur Verfügung stand. Die Arbeiten konnten daher erst im Frühjahr 2022 aufgenommen werden. Somit bestand im Sommer 2021 noch keine Baustellenverkehrsführung. Bis zum tatsächlichen Baubeginn im Frühjahr 2022 wurden lediglich Vorarbeiten ausgeführt, die keine relevanten Beeinträchtigungen des Verkehrs verursachten. Mit dem Beginn im Frühjahr 2022 war ursprünglich eine Fertigstellung im Spätsommer 2023 vorgesehen.

 

 

Verkehrsführung

Im Bereich der Anschlussstelle Wermelskirchen bestehen eine Vielzahl an Verkehrsbeziehungen. Hierzu gehören vier Auf- und Abfahrten der A1 sowie die L157, die auf der Gewölbebrücke über die A1 geführt wird. Zudem befahren bis zu 100.000 Fahrzeuge täglich die A1 in diesem Abschnitt, wovon 520 Verkehrsteilnehmende pro Spitzenstunde von der A1 in Fahrtrichtung Köln an der Anschlussstelle Wermelskirchen abfahren. Daher ist die Einrichtung einer passenden Verkehrsführung hier mit großen Herausforderungen verbunden, denn Verkehrsführungen müssen grundsätzlich strikte Anforderungen erfüllen, um rechtlich anordnungsfähig zu sein. Dem liegen unter anderem die vorhandenen Fahrbahnbreiten und der Schutz der auf der Baustelle tätigen Arbeitenden zu Grunde. Zudem muss der Verkehr so weiter fließen können, dass sich keine unfallträchtigen Rückstaulagen bilden.

 

Im Vorfeld hat die Autobahn GmbH Rheinland gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wermelskirchen ein Verkehrsführungskonzept aufgestellt und eine Vielzahl an möglichen Verkehrsführungen auf ihre Machbarkeit hin untersucht. Bereits in der gemeinsamen Verkehrsbesprechung am 9. August 2021 war das einzige realistische Ergebnis die vorliegende Verkehrsführung als Einbahnstraße. Zwischenzeitlich hat die Autobahn GmbH Rheinland erneut untersucht, ob eine Anpassung der Verkehrsführung im Rahmen der rechtlichen Aspekte möglich wäre. Die bestehende Einbahnstraßenverkehrsführung ist als Ergebnis jedoch alternativlos.

Durch die Abstimmung konnte erreicht werden, dass im Bereich der Baustelle die Verkehrsbeziehungen sowohl überregional als auch regional und lokal weitestgehend aufrechterhalten werden. Lediglich für die L157 von Solingen kommend in Fahrtrichtung Wermelskirchen musste somit eine Umleitung über nächstgelegene, entsprechend leistungsfähige Straßen ausgewiesen werden. Diese führt den Verkehr in das Wermelskirchener Stadtzentrum. Die Fahrzeit entlang der Umleitungsstrecke beträgt etwa sieben bis zehn Minuten.

Alternative Verkehrsführungen

Ampelregelung

Eine Verkehrsführung auf der L157 in beide Fahrtrichtungen über die Gewölbebrücke mittels einer Ampelanlage ist nicht anordnungsfähig. Hierbei würden sich - insbesondere zu Spitzenzeiten - enorme Rückstaulagen bis auf die Autobahn bilden. Besonders im Bereich von Autobahnanschlussstellen sind solche Rückstaulagen jedoch in Bezug auf das hierdurch entstehende Unfallrisiko unbedingt zu vermeiden.

Sich ergebende Umlaufzeiten an der Ampelanlage wären laut Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) nicht regelkonform und können somit nicht angeordnet werden. Normale Umlaufzeiten liegen in der Regel zwischen 90 und 120 Sekunden, um leistungsgerecht und mit zumutbaren Wartezeiten den Verkehr zu regeln. Bei Baustellenampeln an Engstellen dürfen diese Umlaufzeiten sogar bei bis zu 300 Sekunden liegen. Jedoch ergeben die örtlichen Gegebenheiten unter Beachtung der Räumzeiten und Geschwindigkeiten im Baustellenbereich hier Umlaufzeiten von über 400 Sekunden. Aufgund der Grün-Anforderung durch Fußgänger erfolgt zusätzlich ein Eingriff in das Schaltprogramm der Ampel, was wiederum eine Verlängerung der Wartezeiten bedeutet. Damit es zu keinem erheblichen Rückstau und damit Stauende-Unfällen auf der Ausfahrtsrampe und der Autobahn kommt, muss das Schaltprogramm dynamisch reagieren. Damit lägen die Umlaufzeiten bei über acht Minuten. Die Fahrzeit über die nächst gelegene Kreisstraße beträgt wiederum 7 - 10 Min.

 

Sperrung der Anschlussstelle Wermelskirchen

Die einzige, theoretisch mögliche Alternative neben der Einbahnstraßenregelung ist eine Sperrung der Anschlussstelle Wermelskirchen. Diese verkehrliche Einschränkung hätte jedoch noch größere Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmenden sowie die Anlieger im Bereich der Ausweichstrecken. Insbesondere würde hierdurch an der Anschlussstelle Burscheid eine solche Mehrbelastung entstehen, dass der Verkehr hier zum Erliegen käme. In der Folge würden sich auch hier Rückstaulagen weit auf den Hauptfahrstreifen der A1 ergeben - mit dem erheblichen Risiko von Stauende-Unfällen.

Die Lichtsignalsteuerung an der Anschlussstelle Burscheid ist bereits bei Regelverkehr an der Leistungsgrenze. Eine Sperrung der Anschlussstelle Wermelskirchen mit einer Umleitung über die Anschlussstelle Burscheid wurde daher bereits sehr früh unter Beteiligung des Landesbetriebs Straßenbau NRW sowie der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wermelskirchen ausgeschlossen.

 

Abfahrt über den Rastplatz in Remscheid

Betriebswege an Rastplätzen sind nicht für eine hohe Verkehrsbelastung wie an Anschlussstellen ausgelegt. Bevor eine solche Lösung in Betracht kommen könnte, müssten die Betriebswege an der Rastanlage sehr umfangreich ausgebaut werden. Hier sind insbesondere die Fahrbahnen im Bereich der Tankstelle nicht ausreichend breit, um die Verkehrswege zwischen Durchfahrenden und dort Rastenden bzw. Tankenden sicher zu trennen. Hinzu kommt, dass Rastplätze einen besonders schutzwürdigen Raum darstellen, weil Verkehrsteilnehmende hier auch fußläufig unterwegs sind. Somit wäre eine sehr umfangreiche und aufwändige bauliche Trennung auf dem Rastplatz erforderlich. Darüber hinaus wäre im Falle der Einbeziehung der Tank- und Rastanlage Remscheid nur ein eingeschränkter Betrieb möglich. Je nach Bedingungen kann der Betrieb ggf. gar nicht mehr unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aufrechterhalten werden.

Oberhalb der Tank- und Rastanlage befindet sich die Eschbachtalsperre mit einem Hotel und angegliederten Parkplätzen. Dabei handelt es sich um ein Naherholungsgebiet. In diesen Bereichen sind ebenfalls viele Verkehrsteilnehmer fußläufig unterwegs, um hier spazieren zu gehen. Um an der Tank- und Rastanlage Remscheid abzufahren und zur Kreisstraße zu gelangen, müssten die Verkehrsteilnehmenden über die durchgängig stark besuchte Raststätte fahren, vorbei an den dortigen Tanksäulen und auf einem der beiden Parkplätze wenden. Die Wendemöglichkeiten sind in diesem Bereich aufgrund der Platzverhältnisse insbesondere für den Schwerlastverkehr stark eingeschränkt, die Sichtverhältnisse sind ebenfalls begrenzt. Selbst das Rangieren eines PKWs ist an dieser Stelle mit einem hohen Risiko behaftet. Zudem ist die Brücke über den Eschbach nicht für den Schwerverkehr ausgelegt.

Kontakt - Ihr Draht zu uns

Sie erreichen die Autobahn GmbH Rheinland bei Fragen rund um dieses Projekt unter der Rufnummer 0221/29927622.

Ansprechpartner

Sebastian Bauer

Kommunikation

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Deutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln

Tanja Lübbersmann

Kommunikation

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Deutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln