In Planung

Neubau Anschlussstelle Freienbrink-Nord

Neubau der AS Freienbrink-Nord einschließlich der Folgemaßnahmen an der A 10 mit dem Umbau der AS Erkner und der AS Freienbrink

Daten & Fakten

Kosten
ca. 255 Mio Euro 

Anschlussstellen
1 Neubau, 2 Umbauten

Gesamtlänge
ca. 6 km

Brückenbauwerke
9 Erweiterungen/Ersatzneubauten
7 Neubauten

Planungsstand
Übergabe Feststellungsentwurf an die Genehmigungsbehörde (Fernstraßenbundesamt)

Lärmschutzwände
2 Erweiterungen
2 Neubauten

Projektbeschreibung

Die Bebauungsplan Nr. 13 (Gewerbegebiet) der Gemeinde Grünheide an der A 10 im Landkreis Oder-Spree wurde im Dezember 2020 aufgrund der geplanten Ansiedlung eines Automobilherstellers aktualisiert. Der Fachbeitrag Verkehr des Bebauungsplanes weist u. a. eine weitere Anbindung an die A 10 für die Abwicklung der zu erwartenden Verkehrsströme aus.

Aufgrund dessen plant die Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH den Neubau der AS Freienbrink-Nord an der A 10, am östlichen Berliner Ring. Sie ist nördlich des Gewerbegebietes zwischen den vorhandenen Anschlussstellen Freienbrink und Erkner vorgesehen.

Die hohen prognostizierten Verkehrsströme erfordern zusätzlich Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Anschlussstellen und den Neubau von Verteilerfahrbahnen zwischen den Anschlussstellen.

Planfeststellungsverfahren

Nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist für den Neu-, Um- oder Ausbau von Bundesautobahnen stets ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. 

Zuständig für dieses Verfahren ist das Fernstraßenbundesamt (FBA) als Planfeststellungsbehörde. Im Zuge dieses Verfahrens werden alle für das Vorhaben relevanten technischen und rechtlichen Aspekte geprüft. Außerdem prüft das FBA, ob alle privaten und auch öffentlichen Belange (z. B. Eigentum oder Naturschutz) ausreichend berücksichtigt wurden. 

Kommt das FBA nach Abschluss der vorgeschriebenen Verfahrensschritte zu dem Schluss, dass dies der Fall ist, wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dieser entfaltet Konzentrationswirkung – zusätzliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen sind dadurch nicht mehr erforderlich.

Im Zuge der Erarbeitung des Feststellungsentwurfes für das Planfeststellungsverfahren wird der genehmigte Vorentwurf weiter konkretisiert und insbesondere die Betroffenheiten ermittelt und geregelt, um alle privaten und öffentlichen Belange zu berücksichtigen.

Die Betroffenheiten basieren auf den Auswirkungen des Vorhabens wie z. B.:

         Inanspruchnahme von Flächen
         Lärmimmissionen
         Beeinträchtigungen der Umwelt

Mit dem erstellten Feststellungsentwurf stellt die Autobahn GmbH bei der Genehmigungsbehörde, dem Fernstraßenbundesamt (FBA), den Antrag auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.

Der erste Schritt nach Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens ist die Durchführung eines Anhörungsverfahrens. Dazu werden die Planungsunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung 4 Wochen lang in den Gemeinden öffentlich ausgelegt (z. B. in Rathäusern), in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird und auch digital zur Verfügung gestellt. Hierdurch erhalten alle Betroffenen die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich zu äußern. 

Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung werden den Trägern öffentlicher Belange (z. B. Gemeinden, Landkreis, Leitungsunternehmen) und den anerkannten Verbänden (z. NABU, BUND) die Unterlagen zur Stellungnahme übergeben. 

Zu allen Einwendungen und Stellungnahmen muss die Autobahn GmbH als Vorhabenträgerin schriftlich gegenüber dem FBA Stellung nehmen.

Nachfolgend findet ein Erörterungstermin statt, in dem sich alle Parteien noch einmal, so weit gewünscht, zu den Sachverhalten äußern können. 

Die Entscheidung, ob das Vorhaben zulässig ist, trifft das FBA nach Auswertung der Unterlagen und der Einwendungen und Stellungnahmen im Anhörungsverfahren. Des Weiteren prüft das FBA, ob alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Lärm- und Umweltschutz, eingehalten werden.

Wenn das FBA nach Abwägung zwischen den Eingriffen des Vorhabens sowie den öffentlichen und privaten Interessen zu dem Schluss kommt, dass alle rechtlichen Belange berücksichtigt und Rechte Dritter nicht unzulässig beeinträchtigt sind, wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen. 

Im Anschluss an den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses wird dieser veröffentlicht. Einwendende haben nun einen Monat lang die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss zu klagen. Erfolgt dies nicht, wird der Beschluss bestandskräftig und kann umgesetzt werden.

Projektablauf

Öffentlichkeitsbeteiligung

1.Termin: 15.12.2021 (Videokonferenz)
Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange

Das Ziel war, möglichst frühzeitig den Beeinträchtigungsraum/Untersuchungsraum im Hinblick auf die späteren Eingriffsregelungen abzustimmen. Die entsprechenden fachlichen Hinweise der Fachbehörden (Naturschutzverbände/Umweltbehörden) konnten somit sofort in die Planung einbezogen werden.

2. Termin: 26.09.2022 in Grünheide (OT Hangelsberg)
Vorstellung der Ergebnisse der Voruntersuchung vor den Trägern öffentlicher Belange (Gemeinde, Landkreis, Naturschutzverbände) und den Gemeindevertretern und Bürgerinitiativen. Zur Präsentation >>

Die Hinweise aus diesem Termin, die sich u.a. auf die Berücksichtigung vorhandener Wegeverbindungen, das Vorkommen bestimmter Tierarten im Untersuchungsraum und Biotope sowie auf den Denkmalschutz bezogen, werden in der weiteren Planung berücksichtigt.

3. Termin: 26.11.2022 in Grünheide (OT Hangelsberg)
Die Wiederholung der Veranstaltung vom 26.09.2022 fand am Abend statt, um auch den Berufstätigen eine Teilnahme an dieser Veranstaltung zu ermöglichen.

4. Termin: 27.09.2023 in Erkner
Beim Bürgerdialog in Erkner wurden interessierte Bürgerinnen und Bürger über den Planungsstand umfassend informiert und konnten mit den einzelnen Planungsteams in den vertiefenden Austausch gehen. Zur Präsentation >>

Info-Flyer zum Projekt