Instandsetzung Moselbrücke Ehrang
Stand: 08.10.2024
Daten & Fakten
Vorarbeiten zur geplanten Bauwerksinstandsetzung
Zur sicheren Aufnahme der zukünftigen Baustellenverkehrsführung wurden die vorhandenen Fahrbahnübergänge verstärkt. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte in Tagesbaustellen außerhalb des Berufsverkehrs. Zur allgemeinen Schadenserkundung am Brückenüberbau sowie zur anschließenden Ausführung der späteren Bauwerkssanierung soll ein Arbeitsgerüst an der Unteransicht der Moselbrücke Ehrang eingerichtet werden. Dies erfolgt ohne Verkehrsbeeinträchtigung.
Alle vorgenannten Arbeiten werden derzeitig geplant, sodass keine wahrnehmenbaren Bauaktivitäten auf dem Brückenbauwerk stattfinden. Diese Vorarbeiten als auch die spätere Brückeninstandsetzung in den Folgejahren werden aktuell im Hintergrund mit Hochdruck voran getrieben. Nach Abschluss der aktuell laufenden Planungen kann die Instandsetzung der Moselbrücke Ehrang voraussichtlich im Jahr 2026 beginnen.
Mehrjährige Bauwerksinstandsetzung vorgesehen
Momentan wird die eigentliche mehrjährige Bauwerksinstandsetzung, die voraussichtlich im Jahr 2026 in sechs Bauabschnitten, jeweils über die warme Jahreszeit (Frühjahr/Sommer), realisiert werden soll, geplant. Die Maßnahme findet unter Aufrechterhaltung des Verkehrs statt, dabei wird den Verkehrsteilnehmenden jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen.
Projektinformation
Die Autobahn GmbH prüft regelmäßig Brücken und modernisiert diese. Im Rahmen dieser Routine ist es notwendig, lastbeschränkende Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der Moselbrücke Ehrang vorzunehmen, von denen der Schwerverkehr betroffen ist. Seit Mitte September 2022 darf die Strombrücke in beiden Fahrtrichtungen nur noch von Lkw mit einem Maximalgewicht von 44 Tonnen befahren werden.
Aufgrund von Ermüdungserscheinungen insbesondere an der Strombrücke ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Moselbrücke-Ehrang bis zum langfristig vorgesehenen Ersatzneubau eine mehrjährige und umfassende Brückeninstandsetzung erforderlich.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Unabhängig von der erforderlichen Bauwerksinstandsetzung sind im November 2022 sogenannte Fahrzeug-Rückhaltesysteme (transportable Schutzeinrichtungen) an den Fahrbahnrändern in beiden Fahrtrichtungen der Moselbrücke Ehrang aufgestellt worden. Diese sind als Kompensationsmaßnahme für die auf dem Bauwerk vorhandenen, mangelhaften Schutzeinrichtungen notwendig.
Seit der erfolgten Aufstellung der transportablen Schutzeinrichtungen steht in Fahrtrichtung Luxemburg nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. In entgegengesetzter Fahrtrichtung bleiben die vorhanden zwei Fahrstreifen bestehen. Das bedeutet weiterhin, dass der über die L151 zufließende Verkehr aus Fahrtrichtung Hermeskeil über die A602 Anschlussstelle Kenn umgeleitet und von dort zurück zur Moselbrücke Ehrang geführt wird. Die vorgenannte Verkehrsführung gilt bis auf Weiteres.
Die derzeit bestehende Geschwindigkeitsreduzierung für den Personen- u. Güterverkehr sowie die Einschränkungen für Radfahrer bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nach der Installation o.g. Fahrzeug-Rückhaltesysteme bestehen.
Vorarbeiten zur geplanten Bauwerksinstandsetzung
Zur sicheren Aufnahme der zukünftigen Baustellenverkehrsführung wurden die vorhandenen Fahrbahnübergänge verstärkt. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte in Tagesbaustellen außerhalb des Berufsverkehrs. Zur allgemeinen Schadenserkundung am Brückenüberbau sowie zur anschließenden Ausführung der späteren Bauwerkssanierung soll ein Arbeitsgerüst an der Unteransicht der Moselbrücke Ehrang eingerichtet werden. Dies erfolgt ohne Verkehrsbeeinträchtigung.
Alle vorgenannten Arbeiten werden derzeitig geplant, sodass keine wahrnehmenbaren Bauaktivitäten auf dem Brückenbauwerk stattfinden. Diese Vorarbeiten als auch die spätere Brückeninstandsetzung in den Folgejahren werden aktuell im Hintergrund mit Hochdruck voran getrieben.
Mehrjährige Bauwerksinstandsetzung vorgesehen
Momentan wird die eigentliche mehrjährige Bauwerksinstandsetzung, die voraussichtlich im Jahr 2026 in sechs Bauabschnitten, jeweils über die warme Jahreszeit (Frühjahr/Sommer), realisiert werden soll, geplant. Die Maßnahme findet unter Aufrechterhaltung des Verkehrs statt, dabei wird den Verkehrsteilnehmenden jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen. Großraumraum- und Schwertransporte dürfen das Bauwerk im Zeitraum der Bauarbeiten nicht befahren. In den Wintermonaten pausieren die Bauarbeiten. Die eingerichtete Baustellen-verkehrsführung wird zurückgebaut, um einen reibungslosen Winterdienst auf der Brücke durchführen zu können. In dieser Zeit stehen wieder drei Fahrstreifen zur Verfügung, ein Befahren von Großraum- und Schwertransporten wird unter Auflagen möglich sein.
Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten werden in beiden Fahrtrichtungen die Brückenkappen inklusive Schutzeinrichtungen und Brückengeländer sowie die Bauwerksabdichtung und der Fahrbahnbelag erneuert. Außerdem erfolgt der Austausch der drei Fahrbahnübergangskonstruktionen. Zudem ist eine umfangreiche Instandsetzung des Brückentragwerks notwendig. Nach erfolgreicher Instandsetzung soll das Bauwerk unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h passierbar sein. Lediglich die Nutzung durch Großraum- und Schwertransporte wird auch nach der Instandsetzung ganzjährig nur unter Auflagen möglich sein.
Über den genauen Start und die Durchführung der Brückeninstandsetzung wird zeitnah informiert.
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Gibt es Auflagen für den Schwerverkehr, um die Brücke befahren zu können?
Ab Mitte September 2022 darf die Strombrücke in beiden Fahrtrichtungen nur noch von Lkw mit einem Maximalgewicht von 44 Tonnen befahren werden. Großraum- und Schwerlasttransporte, die entweder aufgrund ihrer Achslastkombinationen oder des Gesamtgewichtes die zulässigen Werte der Straßenverkehrszulassungsverordnung (vgl. § 34 StVZO) überschreiten, müssen fortan eine statische Berechnung und Prüfung nach den ‚Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten‘ (BEM-ING Teil 3) im Einzelfall vorweisen.
Um die daraus resultierenden Aufwände zu minimieren, ist es im Fall von fest fixierten Fahrzeug- und Ladungskonfigurationen möglich, dass die Autobahn GmbH des Bundes eine bestimmte Anzahl von Überfahrten für einen festgelegten Zeitraum von maximal 12 Monaten mit einem einmaligen statischen Nachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zulässt.
Die Bauwerksinstandsetzung soll voraussichtlich im Jahr 2026 beginnen und nach derzeitiger Planung in sechs Bauabschnitten jeweils über die warme Jahreszeit realisiert werden. Während der Wintermonate pausieren die Baumaßnahmen, so dass die Fahrbahneinschränkungen reduziert werden können und Großraum- und Schwertransporte grundsätzlich im zuvor beschriebenen Maß möglich sind. Ob und unter welchen Voraussetzungen in den aktiven Bauphasen ein Befahren des Bauwerks für Großraum- und Schwertransporte während der mehrjährigen Instandsetzungsmaßnahme möglich ist, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.
Wann kann der Radweg wieder genutzt werden?
Die derzeit bestehenden Einschränkungen für Radfahrer bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nach der Installation der Fahrzeug-Rückhaltesysteme bestehen.
Wird die Geschwindigkeit nach der Installation der Fahrzeug-Rückhaltesysteme angehoben?
Die derzeit erforderliche Geschwindigkeitsreduzierung für den Personen- u. Güterverkehr bleiben aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nach der Installation der Fahrzeug-Rückhaltesysteme bestehen.
Luftbilder
Ansprechpartner
Mandy Burlaga
Leiterin Kommunikation West
E-Mail-Adresse
presse.west[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 2602 924-0
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: WestBahnhofsplatz 1
56410 Montabaur