In Planung

Ersatzneubau der Brücken "Vi1", "Vi2" und "Vi3" und Ausbau der A36

Die Autobahn GmbH des Bundes plant, den Ersatzneubau der Brücken „Vi1“, „Vi2“ und „Vi3“ sowie dem damit notwendigerweise verbundenen Ausbau der A36 zwischen den Anschlussstellen Vienenburg und Osterwieck Vienenburg-Ost voraussichtlich ab dem Jahr 2026 durchzuführen.

Daten & Fakten

Beginn der Baumaßnahme

voraussichtlich 2026

Dauer der Baumaßnahme

etwa 5 Jahre

Länge der Brücken

213 Meter („Vi1“), 89 Meter („Vi2“), 138 Meter („Vi3“)

Ausbaulänge der A36
3,756 Kilometer

Werktägliche Verkehrsbelastung 
22.900 Fahrzeuge, darunter 2.900 Lkw über 7,5 Tonnen

Kosten der Gesamtmaßnahme

74,843 Millionen Euro

Projektbeschreibung

Die Bauarbeiten finden im Landkreis Goslar zwischen den Orten Vienenburg und Wiedelah statt. Der betroffene Abschnitt der A36 wurde 1972 eröffnet und 1975 als Autobahn A395 aufgestuft. 2019 erfolgte die Teilung und Umwidmung der A395 in die A36 (Verknüpfung mit B6n in Richtung Halle) und in die A369 (ab Autobahndreieck Nordharz in Richtung Bad Harzburg). Nach heutigen Entwurfsmaßstäben entsprechen die vorhandenen Ausbauparameter und die vorhandenen Querschnitte der A36 nicht mehr den Anforderungen, die sich aus den „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen“ (RAA) ableiten lassen.

Insbesondere die sehr geringen Mittelstreifenbreiten, die fehlenden Standstreifen auf den Brücken, die kleinen Kurvenradien und die Streckenentwässerung innerhalb eines Wasserschutzgebietes bedürfen einer Neuplanung des beschriebenen Autobahnabschnittes.

Die zwingende Notwendigkeit für den Ausbau der A36 und die Ersatzneubauten ergibt sich aus den begrenzten Restnutzungsdauern der vorhandenen Spannbetonbauwerke „Vi1“ und „Vi3“. Eine Ertüchtigung oder Sanierung der Bauwerke ist technisch nicht realisierbar. Deshalb werden Ersatzneubauten in gleicher Lage vorgesehen.

Im Zuge dieser Ersatzneubaumaßnahmen wird auch die A36 zwischen den Brücken und unmittelbar nördlich der Brücke „Vi1“ an die aktuell gültigen Ausbauparameter gemäß den geltenden Richtlinien ausgebaut und angepasst. 

Im Anschlussstellenbereich Vienenburg-Nord führt das Kreuzungsbauwerk „Vi1“, mit einer Länge von 213 Metern, über die B241, einen Wirtschaftsweg und den Fluss Oker (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Oker Aue). In direkter Nachbarschaft liegt im Zuge einer Anschlussstellenrampe das Bauwerk „Vi2“, mit einer Länge von 89 Metern, welches über die Oker und einen Wirtschaftsweg führt.  An der Anschlussstelle Vienenburg-Ost führt das Bauwerk „Vi3“, mit einer Länge von 139 Metern, über die L510 und zwei Bahnlinien. 

Der Beginn des Ausbauabschnittes der A36 liegt bei Betriebskilometer 31,123 und endet bei Betriebskilometer 34,879. Die Gesamtlänge beträgt 3,756 km. 

Wesentliche Bestandteile des Planungsabschnittes sind:

  • Ausbau A36 auf ca. 3,7 km Länge 
  • Ersatzneubau Bauwerke „Vi1“, „Vi2“ und „Vi3“ 
  • Neubau Entwässerung inkl. Regenwasserbehandlungsanlage
  • Anpassung der Anschlussstellenrampen AS Vienenburg-Nord und AS Vienenburg-Ost 
  • Neubau K 34 auf ca. 0,9 km Länge 
  • Neubau Wirtschaftswege auf ca. 1,9 km Länge
  • Erneuerung Straßenausstattung (Markierung, Beschilderung, Fahrzeugrückhaltesysteme)

 

Bauwerk "Vi1"

Bauwerk „Vi1“: Brücke im Zuge der A36 über die B241, einen Wirtschaftsweg und die Oker

Das Bestandsbauwerk „Vi1“ besteht aus zwei Teilbauwerken. Beide Teilbauwerke wurden 1971 als einzellige Hohlkästen in Spannbetonbauweise errichtet und sind parallel zueinander in einem Abstand von 2 m angeordnet.

Der Ersatzneubau orientiert sich weitestgehend an dem bestehenden Bauwerk. Er wird als Plattenbalkenbrücke in Spannbetonbauweise errichtet. Geplant ist, zunächst das westliche Teilbauwerk abzureißen und wieder neu zu bauen. Dabei ist ein bodengestützter Rückbau mit Abbruchbaggern vorgesehen. Der Rückbau erfolgt zum Schutz von Natur und Umwelt im Winter. Nachtbauphasen sind im Bereich der Schutzgebiete ausgeschlossen. Die Oker wird mit einem wasserdichten Traggerüst vor Abbruchgut geschützt. Während des Rückbaus der Bauwerke „Vi1“ und „Vi2“ werden ausreichend groß dimensionierte Durchflugöffnungen für Fledermäuse auch im Winter freigehalten.

Bauwerk "Vi2"

Bauwerk „Vi2“: Brücke im Zuge der Rampe 1 über einen Wirtschaftsweg und die Oker

Das Bestandsbauwerk „Vi2“ wurde zur gleichen Zeit wie das Bauwerk „Vi1“ als einzelliger Hohlkasten errichtet. Der Ersatzneubau orientiert sich weitestgehend an dem bestehenden Bauwerk. Auch für „Vi2“ ist ein bodengestützter Rückbau mit Abbruchbaggern vorgesehen. Es sind die gleichen Randbedingungen wie bei Bauwerk „Vi1“ zu beachten.

Bauwerk "Vi3"

Bauwerk „Vi3“: Brücke im Zuge der A 36 über die L 510 und die Bahn-Strecken 1901 und 6393

Das Bestandsbauwerk „Vi3“ besteht aus zwei Teilbauwerken. Beide Teilbauwerke wurden 1971 als zweistegige Plattenbalken in Spannbetonbauweise errichtet. Beide Teilbauwerke sind parallel zueinander in einem Abstand von 4 m angeordnet.

Der Ersatzneubau orientiert sich in der Lage weitestgehend an dem bestehenden Bauwerk. Er wird als Plattenbalkenbrücke in Spannbetonbauweise errichtet. Für das Bauwerk „Vi3“ ist ein bodengestützter Rückbau mit Abbruchbaggern vorgesehen. 

Begründung des Vorhabens

Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Bauwerke an Bundesfernstraßen, wurden die Bauwerke „Vi1“ und „Vi2“ gemäß der Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosions-gefährdetem Spannstahl („Bruch vor Riss“) erstellt wurden, nachgerechnet. 

Mit den üblichen Rechenannahmen und den Ansätzen der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand, verbleiben wesentliche rechnerische Nachweisdefizite. Da eine statische Verstärkung schwer realisierbar und zudem mit Risiken in der Baudurchführung behaftet ist, die unter Umständen das Ausfallrisiko für die Bauwerke erhöhen, sind für die Bauwerke „Vi1“ und „Vi2“ Ersatzneubauten erforderlich. 

Bei dem Bauwerk „Vi3“ handelt es sich ebenfalls um kein zukunftsfähiges Bauwerk, wobei keine spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstähle verwendet wurden. Eine Ertüchtigung des Bauwerkes scheidet jedoch aus, da diese technisch nicht realisierbar ist. Ein Ersatzneubau ist daher ebenfalls erforderlich.

Für den Streckenabschnitt von Bauwerk „Vi1“ bis Bauwerk „Vi3“ erfolgten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ab 2017 die Vorplanungen für die Verkehrsanlage und die Bauwerke. Ab 1. Januar 2021 übernahm die Autobahn GmbH des Bundes die Planungen der Maßnahme.

Die Vorplanung für den Streckenabschnitt und der Kurvenbegradigung nördlich von Bauwerk „Vi1“ erfolgte in den Jahren 2021 bis 2022 durch die Autobahn GmbH des Bundes.

Durch die geplante Baumaßnahme werden die bestehenden Verkehrsverhältnisse nicht geändert. Der Ausbau der A36 erfolgt mit gleicher Fahrstreifenanzahl. Änderungen an den Anschlussstellen, die die Verkehrsverhältnisse beeinflussen, sind nicht geplant. 

Durch die Berücksichtigung einer perspektivischen Elektrifizierung der Bahnstrecken Braunschweig – Bad Harzburg (Streckennummer 1901) und Bad Harzburg – Halle (Streckennummer 6393), gemäß des Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsens und der damit verbundenen Erhöhung (von 1 Meter) der lichten Durchfahrtshöhe unter dem Bauwerk „Vi3“, ergibt sich eine erhebliche Höhenanpassung im Streckenverlauf der A36. 

Die Anpassungen der Querschnitte auf den Bauwerken und des Streckenabschnitts an die aktuell geltenden Richtlinien (RAA) erhöhen die Verkehrssicherheit auf der A36.

Bestehende Umweltbeeinträchtigungen werden vor allem bei der Neuplanung der Entwässerungseinrichtungen im Bereich des Wasserschutzgebietes „Börßum“ (WSG IIIB) und der Brücke „Vi1“ verringert.

Die Neuplanung der Entwässerung erfolgt nach den Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 2021/2023) und im Bereich des Wasserschutzgebietes nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiSTWag 2016/2021). Das Oberflächenwasser wird gesammelt und einer Reinigung über eine RiStWag-Anlage und einem Retentionsbodenfilterbecken zugeführt. Erst nach diesen Reinigungsstufen erfolgt die gedrosselte Einleitung in die Oker und somit außerhalb der Ortschaft. Die Einleitstelle in die Ecker südwestlich von Wiedelah entfällt.

 

Geplanter Bauablauf

Die Ersatzneubaumaßnahmen für die Bauwerke „Vi1“ und „Vi3“ werden zeitlich parallel durchgeführt. Die Brückenbaumaßnahmen bestimmen den zeitlichen Baurahmen. Die Streckenbaumaßnahmen ordnen sich in den Bauablauf der Brückenbauwerke ein. 

Folgender Grobablauf ist vorgesehen:

  1. Abriss Teilbauwerke „Vi1“ und „Vi3“ Richtungsfahrbahn Goslar
  2. Neubau Teilbauwerke „Vi1“ und „Vi3“ Richtungsfahrbahn Goslar
  3. Abriss Teilbauwerke „Vi1“ und „Vi3“ Richtungsfahrbahn Braunschweig, Abriss Bauwerk „Vi2“
  4. Neubau Teilbauwerke „Vi1“ und „Vi3“ Richtungsfahrbahn Braunschweig, Neubau Bauwerk „Vi2"

 

Hinweis: Bei allen hier genannten Informationen handelt es sich um aktuelle Planungsstände beziehungsweise Momentaufnahmen, die in der Folge sowie während der Durchführung noch angepasst und verändert werden können.

Geplante Verkehrsführung

Aus statischen Gründen ist es ausgeschlossen, auf den bestehenden Teilbauwerken der Brücken „Vi1“ und „Vi3“ einen 2+0-Verkehr (ein Fahrstreifen pro Richtung auf einer Richtungsfahrbahn) mit Lkw-Last einzurichten. Der Lkw-Verkehr Richtung Braunschweig muss somit bis zur Fertigstellung der neuen Teilbauwerke „Vi1“ und „Vi3“ (Richtungsfahrbahn Halle) großräumig um die Baumaßnahme umgeleitet werden. Vorgesehen ist die Einrichtung einer Umleitungsstrecke für den Ferntransport vom Autobahndreieck Nordharz bis zum Autobahnkreuz Braunschweig-Süd. Derzeit wird ein detailliertes, großräumiges Umleitungskonzept geplant. Die Umleitungskonzepte werden groß-, mittel und kleinräumig auf die bestehenden Quell- und Zielverkehre ausgerichtet. Der regionale Liefer- und Anliegerverkehr wird vom Autobahndreieck Nordharz über die Umleitungsstrecke A 69, B6, B82 zur AS Schladen-Süd geleitet.

Für den Pkw-Verkehr und den Lkw-Verkehr Richtung Goslar und Halle wird bis zur Fertigstellung der ersten Teilbauwerke „Vi1“ und „Vi3“ (Richtungsfahrbahn Halle) zweispurig aufrechterhalten.

Nach Fertigstellung der Teilbauwerke „Vi1“ und „Vi3“ (Richtungsfahrbahn Goslar) können die Umleitungen für den Lkw-Verkehr aufgehoben werden. Über die neuen Teilbauwerke werden 4+0-Verkehrsführungen (zwei Fahrstreifen pro Richtung auf einer Richtungsfahrbahn) und zwischen den Bauwerken „Vi1“ und „Vi3“ wird eine 3+1-Verkehrsführung (drei Fahrspuren in eine Richtung, eine Fahrspur in die andere Richtung) eingerichtet.

Die Anschlussstellenrampen der AS Vienenburg-Nord und AS Vienenburg-Ost sind während der Brückenbauarbeiten in den einzelnen Bauphasen zum Teil gesperrt. Auf Grund der großen Anschlussstellendichte erfolgen Umleitungen über die benachbarten Anschlussstellen.

 

Hinweis: Bei allen hier genannten Informationen handelt es sich um aktuelle Planungsstände beziehungsweise Momentaufnahmen, die in der Folge sowie während der Durchführung noch angepasst und verändert werden können.

Protokoll der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 12. Juni 2024 fand im Evangelischen Gemeindehaus, Wiedelah, eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Ersatzneubau dreier Brücken (Vi1, Vi2 und Vi3) statt. Nachstehend befindet sich das dazugehörige Protokoll.

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Projekt.:                         A-06849 Vi 1-3

Lage / Ort:                     Landkreis Goslar / Vienenburg

Niederlassung:           Nordwest

Außenstelle:                Wolfenbüttel

Veranstaltungsart:   Infomarkt

Veranstaltungsort:   Ev. Pfarrhaus/Gemeindehaus - Im Krugkamp 7, 38690 Wiedelah

Datum/Uhrzeit:          12.06.2024 / 16:00-19:00 Uhr

 

Vermerk zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 (3) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

 

Zusammenfassung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 (3) VwVfG

Vorhaben können wesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl Dritter haben. In diesem Fall soll der Vorhabensträger die Öffentlichkeit frühzeitig informieren. Die Information soll noch vor Antragstellung auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Es soll über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Zitat aus dem § 25 (3) VwVfG: „Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden.“ (Ende Zitat)

 

Maßnahme

Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Goslar zwischen den Orten Vienenburg und Wiedelah. Nach heutigen Entwurfsmaßstäben entsprechen die vorhandenen Ausbauparameter und Querschnitte der A36 nicht mehr den Anforderungen, die sich aus den „Richtlinien für die Anlage von Autobahnen“ (RAA) ableiten lassen. Die Anlage 2 beschreibt die vorgesehenen Maßnahmen, die mithilfe von projektbezogen Infopunkten sowie allgemeiner Plakate zu den Themen Grunderwerb, Lärmschutz, Baurechtsverfahren, Immissionsschutz, Planungsprozess, Verkehrsuntersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutz vorgestellt und diskutiert wurden. 

 

Ergebnis

Als Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird seitens des Straßenbaulastträgers vorgesehen, folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Ersatzneubau der Bauwerke V1, V2 und V3
  • Anpassung des Streckenzuges über 3.700 m 
  • Umsetzung von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im erforderlichen Umfang

Im Weiteren ist festzuhalten, dass sich aus dieser Veranstaltung keine neuen Erkenntnisse ergeben haben, die zu einer Änderung oder Korrektur der Planung führen müssen. Alle relevanten Aspekte sind ausführlich betrachtet und einbezogen worden.

 

Besucher 

Bei der Veranstaltung haben sich 72 Besucherinnen und Besucher aus verschiedenen Ortsteilen von Goslar sowie einige Kommunalpolitiker und Gewerbetreibende aus der Region informiert.

FAQ

Aktueller Planungsstand, offene Punkte, bereits durchführte Maßnahmen

  • Gemäß Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen werden Bahnstrecken künftig elektrifiziert. Hier betroffen ist die Bahnstrecke unterhalb des Bauwerkes Vi 3. Um die künftige Elektrifizierung zu ermöglichen, ist eine Gradientenanhebung der Brücke Vi 3 notwendig. Die Anhebung der Gradiente wirkt sich auf den weiteren Streckenverlauf aus.
  • Mit der Gradientenanhebung geht eine Anpassung der gesamten Streckenentwässerung einher. Das anfallende Niederschlagswasser wird künftig vom Bauwerk Vi 3 Richtung Süden, bis zur Anschlussstelle Vienenburg, in ein Regenrückhaltebecken geführt. Der Abschnitt Richtung Dreieck Nordharz bleibt unverändert. Das Wasser wird nicht mehr direkt in die Ecker und die Oker geleitet. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das Streckenwasser im Regenrückhaltebecken (Ohr-Anschlussstelle Vienenburg) zu sammeln, zu reinigen und gedrosselt der Oker zuzuführen.
  • Unabhängig von den ausstehenden Lärmberechnungen werden die Kappen des Bauwerkes Vi 1 für zukünftige Lärmschutzmaßnahmen vorbereitet.
  • Am vorhandenen Bauwerk Vi 3 sind 12 Nistkästen für Mauersegler angebracht. Um diese geschützte Art vor Baubeginn umzusiedeln, wurden bereits 2 Mauerseglertürme in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar errichtet.

 

Thema 1: Lärm

AnmerkungHinweis vom Straßenbaulastträger
Wird etwas zur Lärmreduzierung unternommen?Die Verkehrsuntersuchung (VU) mit aktuellen sowie prognostizierten Verkehrszahlen ist Basis für die Lärmberechnung. Diese VU wird aktuell für die Prognosewerte fortgeschrieben. Erst anschließend können die Berechnungen zum Lärm durchgeführt und ggf. Maßnahmen zur Lärmminderung identifiziert werden.
Wenn der Streckenverlauf begradigt und folglich die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wird, steigt doch die Lärmbelastung?Eine Änderung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit wird in der Lärmberechnung berücksichtigt. 
Überfahrten über die Übergangskonstruktionen (ÜKO) sind sehr laut.Das sind altersbedingte Folgen. Mit dem Neubau werden lärmärmere ÜKO verbaut.
Macht ein offenporiger Asphalt (OPA) sinn?Die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen wie bspw. OPA werden auf Basis der ausstehenden Lärmberechnung beschlossen.
Wie sieht es mit Baustellenlärm aus?Es werden Maßnahmen hinsichtlich Baustellenlärm definiert.


Thema 2: Umleitung

Frage/Anmerkung/HinweisHinweis vom Straßenbaulastträger
Wie wird die Umleitung während der Bauzeit aussehen?

 
Wir befinden uns in der Vorplanung. Ein Umleitungskonzept wird erst noch erarbeitet. Das Konzept soll dreistufig, mittels einer groß-, mittel- und kleinräumigen Umleitung erfolgen. Für den motorisierten Individualverkehr ist die Strecke trotz Bauarbeiten weitestgehend einspurig befahrbar.
Bleibt die Durchfahrt B241/L511 offen?Mit Ausnahme von Abbruchzeiten, in denen ein erhöhtes Gefahrenrisiko besteht, ist die Durchfahrt B241/L511 befahrbar.
Werden alle Anschlussstellen gesperrt?Die Auffahrt Vi2 Richtung Braunschweig wird für den Bau der Brücke vollgesperrt. Weiterhin ist die Anschlussstelle Vienenburg-Nord für die Brückenerneuerung der jeweiligen Fahrtrichtung vollgesperrt.
Hinweis seitens der Stadt Goslar: Die Fahrbeziehung BS > Harz sollte dauerhaft aufrecht erhalten bleiben. Die Verkehre der A36 die aus dem Osten kommen, sollten schon am Dreieck Nordharz abgefangen und in die gestaffelte Umleitung aufgenommen werden. Wird geprüft.

 

Thema 3: Kieswerk

AnmerkungHinweis vom Straßenbaulastträger
Das Kieswerk ist nicht erwünscht.Der Straßenbaulastträger hat keine Befugnisse in diesem Bereich.
Wird der Schwerlastverkehr (SV) des Kieswerkes durch Wiedelah geführt?Der SV-Anteil (Bestandteil der VU) wird im Umleitungskonzept berücksichtigt.

 

Thema 4: Bau

AnmerkungHinweis vom Straßenbaulastträger
Kann man in der Ausschreibung Vorgaben zum Baustellenverkehr machen?Vorgaben zu Anlieferungsverkehren können in der Ausschreibung berücksichtigt werden. Diese sind hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit zu prüfen.
Ist die B241 während der Bauzeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar?Eine Durchfahrtsbereite von bis zu 3,49m wird in den Planungen berücksichtigt.
Warum werden die alten Pfeiler nicht wiederverwendet?

Die alten Pfeiler können nicht weiteverwendet werden, da die neuen Brücken breiter werden als die alten (Ergänzung Standspur bei Vi1 und Vi3). Damit würden die neuen Brücken nicht mehr symmetrisch (wie bisher) auf den Pfeilern aufliegen.

Für eine unsymmetrische Belastung durch die breiteren neuen Überbauten sind die Bestandspfeiler und ihre Gründungen statisch nicht bemessen. Eine Weiterverwendung ist statisch und baugrundtechnisch nicht vertretbar.

Wird die DB-Brücke ebenfalls erneuert?Die Brücke ist nicht Bestandteil des Projektes.
Der parallel zur B241 laufende Graben an V1 dient dem Hochwasserschutz und soll nicht zugeschüttet werden.Wird geprüft.

 

Thema 5: Weiteres

AnmerkungHinweis vom Straßenbaulastträger
Es treten im Bereich vermehrt Unfälle (subjektive Wahrnehmung) mit Wildkatzen auf. Kann dagegen etwas gemacht werden?Eine Planung von Maßnahmen wie bspw. einer Wildbrücke erfolgen dann, wenn erhöhte Gefahr besteht bzw. durch den Neubau eine Verschlechterung gegenüber dem Bestand erzeugt wird. Der Sachverhalt wird geprüft.
Die Feuerwehr arbeitet aktuell an einem neuen Hochwasserschutzplan und empfiehlt eine Abstimmung. Wird geprüft.
Von mehreren Beteiligten wird eine dynamische Projektseite mit Informationen gewünscht.Ist bereits beauftragt.
Die Verzögerungsspur am Bauwerk Vi1 in Richtung Braunschweig ist zu kurz.Wird geprüft.

 

Neue Heimat für Mauersegler

Unter dem Brückenbauwerk “Vi3” befinden sich zwölf Mauerseglerkästen. Für die geschützten Tiere wurde jetzt eine Alternative geschaffen.

Im Rahmen des Ersatzneubauprojekts wird unter anderem das Brückenbauwerk „Vi3“, das über die Osterwiecker Straße führt, abgerissen und neu gebaut. Unter der Brücke befinden sich derzeit zwölf Nistkästen. Im Rahmen von faunistischen Untersuchungen wurde dort der Besatz einer Mauerseglerkolonie nachgewiesen. Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und einem Umweltplanungsbüro ein Konzept entwickelt, um für diese Tiere einen vorgezogenen Ersatz zu schaffen, bevor die Bauarbeiten starten. Dazu sind nun in unmittelbarer Nähe zwei Mauerseglertürme mit je 18 Nistplätzen errichtet worden. Die zwölf Kästen werden also im Verhältnis 1:3 durch 36 neue Nistplätze ersetzt.

Die Tiere haben nun zwei Jahre Zeit, ihre neue Heimat anzunehmen. Der Clou: In den Mauerseglertürmen befinden sich solarbetriebene MP3-Player und Lautsprecher, die zeitweise die Zwitschertöne der Mauersegler abspielen und die Vögel so anlocken sollen.

Bilder zur kostenfreien Verwendung anbei. Quelle: Die Autobahn.

Über den Mauersegler

Mauersegler sind ursprünglich Bewohner von lichten, höhlenreichen Altholzbeständen und Felslandschaften, die den Menschen in die Dörfer und Städte gefolgt sind. Heute brütet die Art vorzugsweise an hohen Steinbauten in Innenstädten, Dörfern oder Industrie- und Hafenarealen, wobei sie auf horizontale Spalten und Hohlräume mit direktem Anflug angewiesen ist. Diese finden die Vögel unter anderem an Dachziegeln, Regenrinnen und Mauerlöchern, aber auch in Form vorgefertigter Mauerseglerkästen. Der Nestbau sowie die Brut und Aufzucht der Jungen erfolgt durch beide Elternteile. Mauersegler brüten häufig in Kolonien und sind ausgesprochen ortstreu. Gegen Ende April bis Mitte Mai kehren sie zu ihren Vorjahresnestern zurück und besetzten diese erneut. Erstbrüter besetzten im Vorjahr ausgesuchte Nistplätze. Direkt nach dem Ausflug der Jungen, ab Mitte Juli bis Anfang August, erfolgt der Abzug vom Brutplatz.

Ansprechpartner

Mirko Bertram

Redakteur Außenstelle Wolfenbüttel

Telefon
+49 173 68 17 715

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover