Ortsumgehung Geesthacht

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ist die Ortsumgehung in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes als zweiter Vorhabenträger für den ersten Abschnitt (vom Beginn der Maßnahme an der A25 bis zur geplanten AS Geesthacht Nord) in das laufende Planfeststellungsverfahren mit eingestiegen.

Ortsumgehung Geesthacht

Projektbeschreibung

In Federführung und Kooperation mit der Autobahn GmbH plant der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) die Ortsumgehung Geesthacht. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes als zweiter Vorhabenträger für den ersten Abschnitt (vom Beginn der Maßnahme an der A25 bis zur geplanten AS Geesthacht Nord) in das laufende Planfeststellungsverfahren mit eingestiegen.

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 bzw. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ist die Ortsumgehung in den vordringlichen Bedarf eingestuft.

Den aktuellen Stand des Verfahrens sowie nähere Projektinformationen erhalten Sie auf der Projektwebsite des LBV.SH Unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LBVSH/Aufgaben/Grossprojekte/Geesthacht/Ortsumgehung_Geesthacht.html