Achtstreifiger Ausbau bei Bremen

Projektbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH, Niederlassung Nordwest in Hannover, beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die oben genannte Erweiterung der Bundesautobahn A 1 zu realisieren.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Erweiterung der Bundesautobahn A 1 zu planen und zu bauen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf den in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Flurstücken vorbereitende Arbeiten durchzuführen.
Die Arbeiten sollen in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis zum 30. Mai 2025 stattfinden und werden von der Firma RMK Management Consulting, Celle, ausgeführt.
Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über beabsichtigte Vorarbeiten gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
Bundesautobahn 1: Planungen für eine 8-streifige Erweiterung der BAB 1 zwischen dem Autobahndreieck Stuhr und dem Autobahnkreuz Bremen
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH, Niederlassung Nordwest in Hannover, beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die oben genannte Erweiterung der Bundesautobahn
A 1 zu realisieren.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH, Zimmerstraße 54 in 10117 Berlin wurde daher beauftragt, die Erweiterung der Bundesautobahn A 1 zu planen und zu bauen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf den in der Anlage markierten Flurstücken vorbereitende Arbeiten durchzuführen.
Die Arbeiten sollen in der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 30.05.2025 stattfinden.
Zu diesen vorbereitenden Arbeiten gehören die Vermessungsarbeiten, die hiermit bekannt gemacht werden. Die in der Anlage benannten Flurstücke werden vermessungstechnisch erfasst. Hierzu ist in der Regel das Betreten der Flurstücke erforderlich. Es erfolgt eine vermessungstechnische Erfassung der Geländeoberfläche und der topografischen Details wie Straßen, Wege, Gräben, Gebäude und Bäume. Hierbei ist teilweise auch die Betretung umfriedeter Grundstücke notwendig. Soweit dies nicht ohne weiteres möglich ist, ist der Zutritt durch den Grundstückseigentümer zu ermöglichen (Umzäunung öffnen, Räumung von Weidevieh etc.). Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welche nicht unmittelbar von der späteren baulichen Maßnahme in Anspruch genommen werden. Dieser erweiterte Bereich ist notwendig, um die Schutzaspekte für Mensch und Umwelt in der Planungsphase berücksichtigen zu können (bspw. Lärmschutz).
Ebenso umfasst die vorstehende Ankündigung auch solche Grundstücke, die lediglich als Zuwegungen zu den von den Vermessungsarbeiten direkt betroffenen Grundstücken dienen.
Vor der Betretung umfriedeter Grundstücke erfolgt in der Regel eine persönliche Anmeldung durch die Autobahn GmbH oder durch von ihr beauftragte Unternehmen. Im Zuge der Vermessungsarbeiten werden ggf. auch Festpunkte dauerhaft vermarkt. Diese Punktmarken werden soweit als möglich im öffentlichen Raum eingebracht. Wenn Punkte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermarkt werden, kommen in der Regel unterirdische Marken zum Einsatz, die bis in den tragfähigen Untergrund gerammt werden, so dass eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Vermarkung der Punkte kann das Befahren der Flächen mit Vermessungsfahrzeugen (Kleintransporter, Kombi, in Ausnahmefällen Pick-Up, jeweils mit Gummibereifung) notwendig sein.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden.
Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden auf der Grundlage des § 16a Abs. 3 FStrG entschädigt.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Von den geplanten Vorarbeiten betroffene Grundstückseigentümer/ innen oder sonstige Nutzungsberechtigte erhalten hiermit Gelegenheit, bis zum 30.01.2025 Stellung zu nehmen. Soweit die betroffenen Grundstückseigentümer/- innen oder sonstige Nutzungsberechtigte mit den Arbeiten einverstanden sind, wird um ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der o.g. Frist gebeten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die in § 16 a Absatz 1 FStrG verankerte Duldungspflicht im Falle des fehlenden Einverständnisses zwangsweise in Form einer Duldungsanordnung durchgesetzt werden kann.
Verden, den 07.01.2025
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest - Außenstelle Verden
Hamburger Straße 26
27283 Verden (Aller)
Gez. Schütt
Kartenmaterial und Übersichten zum Download
Flurstücktabelle
Karte Kernbereich West 1
Karte Kernbereich West 2
Karte Kernbereich West 3
Karte Kernbereich Ost/Niedersachsen
Karte Kernbereich Ost/Bremen
Ansprechpartner

Michael Wendt
Pressesprecher
E-Mail-Adresse
presse.nordwest[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 4231 677 311 05
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: NordwestHamburger Straße 26
27283 Verden (Aller)