A565: Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bonn-Endenich und Bonn-Nord
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Wieso wird gebaut?
Für den Autobahnabschnitt der A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord ist der sechsstreifige Ausbau im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Der "Tausendfüßler" erreicht das rechnerische Ende seiner Restnutzungsdauer. Daher muss er neu gebaut werden. Gemäß der Nachrechnungsrichtlinie des Bundes von 2010 weist das Bauwerk statische Defizite auf.
Was wird gemacht?
Der "Tausendfüßler" wird neu gebaut. Im Zuge des Neubaus wird die A565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord auf sechs Fahrstreifen ausgebaut, um den heutigen und künftigen Verkehrsbelastungen gewachsen zu sein.
Durch den Ausbau auf sechs Fahrspuren wird der Verkehrsfluss in diesem Bereich deutlich verbessert, die Staugefahr minimiert. Zudem wird ein Lärmschutz auf neuestem Stand dafür sorgen, dass Anlieger und Anwohner weniger belastet werden.
Der Baubeginn ist für 2025 geplant. Die Bauzeit wird rund sechs Jahre betragen.
Kommt es durch den sechsstreifigen Ausbau der A565 zu mehr Verkehr?
Derzeit befahren pro Tag rund 90.000 Kraftfahrzeuge den Autobahnabschnitt zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Damit ist die Kapazitätsgrenze dieses Abschitts bereits heute überschritten. Für die Sicherheit des Abschnitts sind Seitenstreifen unbedingt erforderlich. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflussst, z.B. neue Verkehrsverbindungen, Stadtentwicklung, Verkehrsverhalten. Auch ohne den Ausbau auf sechs Fahrstreifen wird das Verkehrsaufkommen zunehmen.
Werden beim Bau des "Tausendfüßlers" Lärmschutzmaßnahmen getroffen?
Bei der Planung des "Tausendfüßlers" kommen die Kriterien der so genannten Lärmvorsorge zum Einsatz. Lärmvorsorge findet grundsätzlich Anwendung beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen. Grundlagen für den Lärmschutzanspruch sind das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) und die 16. Verordnung zur Durchführung des BIMSchG (16.BImSchV). Werden die dort aufgeführten Immisionsgrenzen überschritten, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz. Dabei wird zwischen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen unterschieden. Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind z.B. Lärmschutzwände oder auch lärmmindernde Fahrbahnbeläge. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen, etwa der Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen, werden nur in besonders stark von Lärm betroffenen Bereichen angewendet.
Warum werden die Böschungen entlang des Tausendfüßlers durch Stützwände ersetzt?
Die Stützwände werden gebaut, um den Eingriff in die anliegenden Privatgrundstücke und Gewerbebetriebe so gering wie möglich zu halten oder auch ganz zu vermeiden. Durch diese Bauweise kann der Ausbau möglichst flächensparend in dem eng bebauten Gebiet realisiert werden. Die Stützwände sollen sich durch die Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes, das mit der Stadt Bonn abestimmt wird, besser in das vorhandene Stadtbild einfügen.
Warum wird im Bereich des künftigen Campus Endenich ein Regenrückhaltebecken gebaut?
Für die gesetzlich vorgeschiebene Reinigung der Straßenabwässer ist es erforderlich, Retentionsbodenfilterbecken anzulegen. Diese können nicht unterirdisch angelegt werden. Allerdings handelt es sich um begrünte Beckenanlagen, nicht um Betonbecken.
Was passiert mit den Anwohnern / Anliegern?
Der "Tausendfüßler" durchquert ein sehr eng bebautes Gebiet, so dass von dem Ersatzneubau viele Anwohner und Anlieger unmittelbar betroffen sind. Um möglichst alle Interessen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, steht die Autobahn GmbH in regelmäßigem Austausch mit den Betroffenen - unter anderem mit dem Tierheim Bonn - und führt bei offenen Fragen auch Einzelgespräche, um zu befriedigenden Lösungen zu kommen.
In welchem Stadium befindet sich die Planung?
Die technische Planung, der so genannte Vorentwurf ist fertiggestellt. Dieser wurde im Frühjahr 2020 genehmigt. Parallel hierzu wurden die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Die Baumaßnahme wurde inzwischen im Amtsblatt der Stadt Bonn veröffentlicht. Die Bezirksregierung Köln hat die Planfeststellungsunterlagen zwischen dem 10. September und dem 9. Oktober 2020 für alle zur Einsicht offengelegt. Im Anschluss an die Offenlage konnten bis zum 9. November 2020 Einwendungen erhoben werden. Dabei sind von Privatpersonen 358 Einwendungen eingegangen und von Trägern öffentlicher Belange insgesamt 23. Vom 12.9. bis 11.10.2022 mit Einwendungsfrist 11.11.2022 fand die Offenlegung des Deckblattes zu den klimatischen Auswirkungen der Baumaßnahme statt. Die Einwendungen werden zurzeit gesichtet und bearbeitet. Im Anschluss soll ein Erörterungstermin angesetzt werden, der im Herbst 2024 geplant ist und den Beteiligten bekanntgegeben wird. Ein genaues Datum für den angestrebten Planfeststellungsbeschluss lässt sich nicht nennen, da der zeitliche Aufwand durch Einwendungen oder mögliche Gerichtsverfahren nicht in Gänze abgeschätzt werden kann.
Ansprechpartner
Marianne Seelmann
Pressesprecherin
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