In Planung

Neubau zwischen Kreuz Essen-Nord und Gelsenkirchen-Buer-West

„A52 verbindet“ – das ist das Motto, unter dem die Autobahn A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West neu gebaut wird. Dabei wird die bestehende Bundesstraße B224 entsprechend ausgebaut.

Daten & Fakten

Gesamtlänge des Ausbaus: 7,6 Kilometer

Projektbeschreibung

„A52 verbindet“ – das ist das Motto, unter dem die Autobahn A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West gebaut wird. Dabei wird die bestehende Bundesstraße B224 zur A52 erweitert. Die B 224 ist heute eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen des Ruhrgebiets und bereits ähnlich belastet wie eine Autobahn. Mit der Erweiterung zur A52 wird man dieser Belastung gerecht.

Das insgesamt 7,6 Kilometer lange Projekt wurde aufgrund seiner Komplexität in drei Abschnitte aufgeteilt. Die Planung der beiden Abschnitte zwischen der A42 und der A2 laufen zeitlich vor dem dritten Abschnitt und sollen nach Erhalt des Baurechts gemeinsam realisiert werden. Im Anschluss wird mit dem Bau des dritten Abschnitts begonnen. Er beginnt nördlich der A2.

Der Ausbau der A52 ist notwendig, weil sich auf der überlasteten B224 immer wieder längere Staus bilden. Der Neubau der A52 bietet die Chance, die Verhältnisse für alle Seiten zu verbessern. Insbesondere durch die Planung des Tunnels im Gladbecker Stadtgebiet ergeben sich neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Projektatlas

Die Autobahn Westfalen hat für "A52 verbindet" einen Projektatlas erstellen lassen. Dort finden Interessierte Visualisierungen der neuen Strecke ebenso wie Fachkarten zu Lärm, Naturschutzgebieten und Schadstoffen. Zudem sind dort alle bisherigen Unterlagen zum Projekt veröffentlicht.

Historie

Die Planungen für den Ausbau der A52 haben bereits vor Gründung der Autobahn begonnen, unter Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW. Hier fand im November 2020 ein Abstimmungstermin mit Vertretern des Bundes und dem Land NRW statt. In diesem Rahmen wurden die untersuchten Varianten Tunnel und Tunnel/Galerie, sowie die zu ermittelnde Kostendifferenz zwischen beiden Varianten vorgestellt. Als Ergebnis des Abstimmungstermins wurde festgehalten, den Vorentwurf mit der Variante Tunnel zu erstellen. Im Januar 2021 ging das Projekt in  die Zuständigkeit der Autobahn GmbH über.

Allgemeine Fragen

Für was steht das Projekt "A52 verbindet"?

Das Projekt „A52 verbindet“ steht für den Autobahnneubau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West. 

Der Neubau gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Abschnitt 1 ("Bottrop") | Bau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord (A42) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck (A2, Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck).
  • Abschnitt 2 ("Gladbeck") | Bau der A52 im Bereich des Autobahnkreuz Essen/Gladbeck (A2).
  • Abschnitt 3 ("Tunnel") | Bau der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck (A2) bis zur Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West.

Welche Netzbedeutung hat die B224 / A52 für die Region?

Im Bereich der Städte Gladbeck, Bottrop und Essen übernimmt die Bundesstraße 224 die Funktion einer wichtigen regionalen, überörtlichen Nord-Süd-Verbindung. Die Verknüpfungen mit den Autobahnen A42, A2 und der Übergang der B224 in die A52 zeigen, dass die B224 eine wichtige überregionale Verkehrsverbindung darstellt.

Welche Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs sollen bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden?

  • A52 - Autobahnkreuz Essen-Nord bis südlich Autobahnkreuz Essen/Gladbeck, Länge 3,6 km
  • A52 - Südlich Autobahnkreuz Essen/Gladbeck bis Autobahnkreuz Essen/Gladbeck, Länge 1,4 km
  • A52 - Autobahnkreuz Essen/Gladbeck bis Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West, Länge 2,6 km

Warum gibt es drei Planungsabschnitte?

Da die Planung eines Autobahnneubaus sehr komplex ist, wurde das Projekt in drei Abschnitte unterteilt. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Planungshistorien dauern die Planungsphasen für die unterschiedlichen Abschnitte unterschiedlich lange. Am weitesten fortgeschritten sind die Planungen für die beiden südlichen Abschnitte 01 "Bottrop" und 02 "Gladbeck". Hier laufen die Planfeststellungsverfahren.

Die abschnittsweise Planfeststellung ist zweckmäßig, da eine Vielzahl von Regelungen zu treffen ist und drei bevölkerungsstarke Städte betroffen sind. Die beiden südlichen Abschnitte sollen nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen möglichst zeitnah gemeinsam baulich realisiert werden.

Wann beginnen die Bauarbeiten zur A52?

Die Bauarbeiten können beginnen, sobald der sogenannte Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Dieser wird am Ende des Baurechtsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde (in diesem Fall Bezirksregierung Münster) erstellt.

Müssen für den Bau Grundstücke enteignet werden?

Die Autobahn Westfalen versucht, sich vorab mit allen Grundstückseigentümern zu einigen. Sollte dies nicht funktionieren, ist ein Antrag bei der Enteignungsbehörde auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens das letzte Mittel. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass der betroffene Grundstückseigentümer ein angemessenes Kauf- bzw. Entschädigungsangebot ausschlägt.

Ist der Neubau der A52 durch dicht besiedeltes Gebiet verhältnismäßig?

Ja, denn die heutige Verkehrsbelastung mit häufiger Staubildung auf der B224 ist weder für Anwohner noch für Verkehrsteilnehmer eine befriedigende Situation. Der Neubau der A52 bietet die Chance, die Verhältnisse für alle Seiten zu verbessern. Insbesondere durch die Planung des Tunnels im Gladbecker Stadtgebiet ergeben sich neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Fragen zur Notwendigkeit

Ist der Neubau der A52 erforderlich?

Wer hat den Neubau festgelegt?

Der Neubau der A52 in drei Teilabschnitten ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) in der höchsten Dringlichkeitsstufe (Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E)) eingestuft. Der BVWP 2030 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit gutachterlicher Unterstützung und Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Der Plan wurde vom Bundeskabinett am 03.08.2016 verabschiedet. Diese wurden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag am 2.12.2016 eingebracht und von einer Mehrheit der Abgeordneten verbindlich beschlossen.

 

Welche Vorteile hat die A52 gegenüber der B224?

Als Bundesautobahn ist die A52 insbesondere für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und soll ihre Verkehrsaufgabe mit hoher Verkehrssicherheit und Qualität des Verkehrsablaufs erfüllen. 

  • Der Verkehr fließt zukünftig flüssiger, da es keine Kreuzungen oder Ampelanlagen gibt. Stattdessen erfolgt die Zu- und Abfahrt über Anschlussstellen. 
  • Getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr machen die A52 verkehrssicherer als die B224. 
  • Durch den Ausbau der B224 zur A52 wird der Lärmschutz neu bemessen und nach den aktuellen technischen Standards neu gebaut.

Reicht es nicht aus, wenn Wechselspuren gebaut werden?

Nein, denn die B224 ist für die Einrichtung von Wechselspuren aufgrund der vielen Kreuzungen mit Ampelanlagen und ihren Verbindungsfahrbahnen zur A2 nicht geeignet. Für die effektive Nutzung von Wechselspuren sind längere Streckenabschnitte erforderlich, in denen der Verkehr ungehindert fließen kann.

Fragen zum Genehmigungsverfahren

Was passiert aktuell in den beiden Genehmigungsverfahren?

Für die beiden südlichen Abschnitte war es nach der Offenlage der Planunterlagen im Genehmigungsverfahren erforderlich, die Planung anzupassen bzw. zu aktualisieren. Es wurden u.a. Lösungen für die in den Einwendungen aufgezeigten Probleme gesucht und gefunden. Außerdem ergaben sich neue Datengrundlagen bei den Verkehrszahlen, die berücksichtigt werden mussten. So gab es 2015 eine Straßenverkehrszählung und 2016 den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030. Deshalb wurde ein neues Verkehrsgutachten erstellt, das den Prognosehorizont 2030 berücksichtigt. Auf der Basis dieser neuen Verkehrszahlen wurden die Gutachten für Lärm und Schadstoffe aktualisiert. Außerdem wurden die Auswirkungen auf Natur und Mensch entsprechend der Planänderungen und der neuen Gutachten neu ermittelt.

Für den Abschnitt 01 „Bottrop“ wurden alle Änderungen in die Planfeststellungunterlagen eingearbeitet und das sogenannte Deckblatt III wurde fertiggestellt und offengelegt. Auch das Deckblatt I für den Abschnitt 2 wurde fertiggestellt und im Sommer 2020 offengelegt.

Wie werde ich als Bürger und Anwohner im Genehmigungsverfahren beteiligt?

Grundsätzlich können noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahren Betroffene im Rahmen des Verfahrens der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durch eigene Beiträge ihren Standpunkt gegenüber dem Vorhabenträger verdeutlichen und diesen damit zur Anpassung der Planungen veranlassen.

Nach Einleitung des förmlichen Planfeststellungsverfahrens können Sie als privat betroffene Person Einwand erheben und so erreichen, dass Sie persönlich im Verwaltungsverfahren beteiligt werden.

Es werden alle Betroffenen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens angehört, um alle Fakten vollständig zu ermitteln und zur Grundlage der Verwaltungsentscheidung zu machen.

Fragen zu Verkehr und Umwelt

Warum wird ein Verkehrsgutachten erstellt?

Die Verkehrsuntersuchung ist Teil der Grundlagenermittlung und damit Voraussetzung der weiteren Planungsschritte. Zu Beginn der Verkehrsuntersuchung muss zunächst ein Überblick über die heutigen Verkehrsbelastungen und Verkehrsrouten gewonnen werden. Dafür werden an verschiedenen Werktagen und über unterschiedliche Zeiträume hinweg Verkehrszählungen durchgeführt.

Ziel einer Verkehrsuntersuchung ist es, fundierte Ergebnisse darüber zu liefern, welche verkehrlichen Wirkungen im Umfeld einer Vorhabenstrecke entstehen. Sie gibt Auskunft darüber, welche Strecken entlastet werden bzw. welche Strecken zusätzliche Belastungen erfahren. Außerdem lässt sich mit den Ergebnissen eine Prognose aufstellen, wie viel Verkehr die neue Strecke aufnehmen kann.

Die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung sind die entscheidende Grundlage, um die Auswirkungen in Hinblick auf Lärm und Schadstoffe zu ermitteln.

Was ist Gegenstand der Umweltverträglichkeitsstudie?

Die Umweltverträglichkeitsstudie bewertet im Rahmen einer Analyse die Bedeutung verschiedener Schutzgüter nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ihre Funktionen im Untersuchungsgebiet.

Die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG sind:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Luft, Klima
  • Landschaft
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.

Auf der Basis dieser Raumanalyse werden im Anschluss die Auswirkungen verschiedener möglicher Varianten einer Maßnahme auf die Schutzgüter ermittelt und beurteilt. Ziel ist, die für die einzelnen Schutzgüter und in der Gesamtschau jeweils konfliktärmste Lösung zu finden.

Warum ist für Abschnitt 3 die Entscheidung auf die Variante Tunnel gefallen?

Aus dem Variantenvergleich der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) geht die Tunnel-Variante 1a eindeutig als umweltfachliche Vorzugsvariante hervor.

Die Tunnel-Variante trägt deutlich zur verkehrlichen Entlastung in Gladbeck bei und führt zu Entlastungswirkungen für den Menschen in seinem Wohnumfeld. Straßen und Gehwege können auf dem Tunnel gebaut werden.

Dementsprechend wird derzeit gemäß der Ergebnisse der UVS der Tunnel geplant.

Fragen zu Emissionen – Lärm und Luft

Wird es durch den Ausbau zu erhöhten Feinstaubbelastungen kommen?

Bei der Planung müssen die gesetzlichen Vorgaben für Luftschadstoffe aus der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) berücksichtigt werden. Diese Emissionsbelastungen werden durch das Luftschadstoffgutachten ermittelt. Das Ergebnis ist abhängig von vielen Faktoren. Zum Beispiel ob der Verkehr flüssiger wird, wie viele Elektroautos es zukünftig gibt oder wie sich die Einwohnerzahlen beziehungsweise die Kfz-Menge entwickeln. Der Vorhabenträger muss ggf. weitere Maßnahmenvorschläge erarbeiten und vorstellen, um die Vorgaben der BImSchV einzuhalten.

Ist mit einer Lärmzunahme durch den Ausbau zur Autobahn zu rechnen?

Bei der Planung für die A52 finden das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verkehrslärmschutzverordnung (BImSchG und 16. BImSchV) Anwendung. Diese schreiben vor, dass Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die Lärmemissionen werden durch die lärmtechnische Untersuchung berechnet. Da die Grenzwerte eingehalten werden müssen und aktive sowie passive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, ist nicht von einer Lärmzunahme auszugehen. Vielmehr kann es zu einer Lärmminderung kommen.

Was ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem Lärmschutz?

Aktiver Lärmschutz

Darunter fallen Schallschutzmaßnahmen an den Verkehrswegen, beispielsweise:

  • Hochabsorbierende Lärmschutzwände
  • Lärmschutzwälle
  • Wall/Wand-Kombinationen
  • Lärmmindernde Fahrbahnbeläge wie offenporiger Asphalt (OPA)

 

Passiver Lärmschutz

Darunter fallen Schallschutzmaßnahmen an zu schützenden Gebäuden, etwa Wohnhäusern, beispielsweise:

  • Schallschutzfenster
  • Lüftungsanlagen

Wird es auf der gesamten A52 sogenannten Flüsterasphalt geben?

Ja, im Zuge der Baumaßnahmen wird die gesamte A52 im Gladbecker Stadtgebiet mit lärmmindernden Fahrbahnbelag, auch Flüsterasphalt oder offenporiger Asphalt (OPA) genannt, versehen werden. Hierdurch wird es zu einer Lärmminderung kommen.

Welche Lärmschutzmaßnahmen sind auf der A52 geplant?

Im Zuge des Neubaus werden in vielen Bereichen Lärmschutzwände und -wälle errichtet sowie lärmmindernder Belag (sogenannter "Flüsterasphalt") aufgebracht, was zu einer geringeren Lärmbelastung führt. Dieser Fahrbahnbelag wird auf der A52 und der A2 im Bereich des Kreuzes Essen/Gladbeck eingebaut.

Ansprechpartner

Anton Kurenbach

Kommunikation Außenstelle Bochum

Telefon
+49 152 04906849

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Westfalen
Philippstraße 3
44803 Bochum