In Planung

Ausbau der A40 auf 6 Fahrstreifen zwischen Duisburg-Kaiserberg und Essen-Frohnhausen

Die Außenstelle Essen der Autobahn GmbH Rheinland plant den Ausbau der A40 zwischen Duisburg-Kaiserberg und Essen Frohnhausen. Die Strecke ist mit täglich im Schnitt 80-90.000 Fahrzeugen hoch belastet.

Sonnenuntergang über der A40 bei Mülheim

Daten & Fakten

Gesamtlänge

etwa 12,5 Kilometer

Fahrzeuge pro Tag

momentan 80.000 - 90.000

Städte

Duisburg, Mülheim und Essen

Anzahl Brückenbauwerke

14

Projektbeschreibung

Die A40 ist auf dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) Duisburg-Kaiserberg und der AS Essen-Frohnhausen mit 80.000 bis 90.000 Kraftfahrzeugen pro Tag hoch belastet. Diese Belastung wird Prognosen zufolge weiter zunehmen und damit stiegen in Zukunft auch die Belastungen im Ballungsraum durch Stau, Lärm und Schadstoff.

Daher ist der Abschnitt im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 in der höchsten Kategorie als Maßnahme des „vordringlichen Bedarfs - Engpassbeseitigung“ aufgenommen worden. Der sechsstreifige Ausbau ist ein notwendiger Schritt zu mehr und dauerhafter Leistungsfähigkeit und führt zudem zu einer höheren Verkehrssicherheit.

Die Trassenlänge der Ausbaustrecke beträgt 12,45 Kilometer. Der Bauanfang wird bestimmt durch den Anschluss an das Autobahnkreuz Kaiserberg (A3/A40) an der Anschlussstelle Duisburg-Kaiserberg. Die Ausbaustrecke der A40 endet an der Anschlussstelle Essen-Frohnhausen. Ein weiterer Ausbau in Richtung Osten ist durch die beginnende Troglage der A40 mit der mittig verlaufenden Stadtbahn-Strecke bisher nicht vorgesehen.

Die Ausbaustrecke ist heute in ihrem Verlauf durch einen stetigen Wechsel des Querschnitts bestimmt (vierstreifig, fünfstreifig, mit und ohne Standstreifen). Durch den Ausbau erhält der Abschnitt einen einheitlichen, den Anforderungen entsprechenden sechsstreifigen Querschnitt mit Standstreifen (Regelquerschnitt über 36 Meter Gesamtbreite – RQ36).

Es befinden sich mehrere Brückenbauwerke entlang der Ausbaustrecke, welche im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus erneuert werden.

Die vorhandenen Anschlussstellen werden ohne Eingriff ins untergeordnete Netz angepasst bzw. aus- oder umgebaut.

Planungsstand

Für den geplanten Abschnitt des Ausbaus der A40 zwischen Duisburg-Kaiserberg und Mülheim-Dümpten bearbeitet die Autobahn GmbH bis etwa zum Frühjahr 2024 die Einwendungen, die nach der Offenlage der Unterlagen zur Planfeststellung eingegangen sind. Im Anschluss wird die Bezirksregierung Münster einen Erörterungstermin festlegen.

Die Unterlagen für den geplanten 6-streifigen Ausbau dieses Streckenabschnitts lagen bis zum 20. April 2022 in den Rathäusern der beteiligten Gemeinden Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Rhede aus und waren online auf den Webseiten der Bezirksregierung Münster abrufbar.

Einwendungen waren bis einschließlich zum 20. Mai 2022 möglich.

Bis es zur Genehmigung und Umsetzung der Planungen kommen kann, werden verschiedene Planungsphasen durchlaufen. Die Vorplanung, inklusive einer in 2017 durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung, konnte 2018 abgeschlossen werden.

Im November 2017 hat ein Öffentlichkeitstermin stattgefunden, um Anwohner und interessierte Bürger im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung über das Projekt zu informieren.

Während der Vorplanung wurde die Maßnahme von der AS Duisburg-Kaiserberg bis zur AS Essen-Frohnhausen dabei als ein Gesamtprojekt betrachtet. Für die nachfolgenden Planungsphasen wird die Ausbaustrecke in drei Abschnitte unterteilt. Jeder Abschnitt erhält ein eigenes Plan- und Baurechtsverfahren.

Für alle drei Abschnitte wird ein technischer Entwurf, der sogenannte Vorentwurf, erstellt. Nach Genehmigung des Vorentwurfs schließt das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts an.

Im Rahmen des Vorentwurfs werden auch lärmtechnische Untersuchen durchgeführt. Aufgrund einer Richtlinienaktualisierung im Bereich des Lärmschutzes an Straßen werden die schalltechnischen Berechnungen derzeit aktualisiert. Der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor den Auswirkungen des Verkehrslärms hat hohe Priorität. Denn Lärm stellt eine große Belastung für den Menschen und seine Umwelt dar. Die „Lärmvorsorge“ wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Diese Verordnung legt gebietsspezifische Lärmgrenzwerte für Tag und Nacht und somit Berechnungsgrundlagen fest.

Ansprechpartner

Elmar Kok

Pressesprecher

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Hatzper Straße 34
54149 Essen