A1: Lärmschutz Hamberge
Projektbeschreibung
- Erhöhung und Ergänzung des bestehenden Lärmschutzwalles auf einer Länge von ca. 1,5 km
- Wälle, Wände, Wall-Wand-Kombinationen zwischen 4,60 m bis 7,00 m hoch
- CEF Maßnahmen für die Haselmaus und Ausgleichsmaßnahmen
- Kosten belaufen sich auf ca. 3,8 Mio. € (2022) inkl. Grunderwerb, davon CEF ca. 0,8 Mio. € für die Haselmaus
weitere Informationen
Zeitplan
- Planfeststellungsbeschluss am 01.04.2022
- Grunderwerb der verbliebenen Fälle
- Herrichten der Habitate für die Haselmäuse 2022-2025
- Vorbereitung und Beginn der Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen an den Privatgebäuden ab 2023
- Konstruktive Entwurfsaufstellung der Lärmschutzwände in 2023/ 2024
- Aufstellen der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen in 2025/ 2026
- Umsiedelung der Haselmäuse in 2026
- Ausschreibung und Vergabe in 2026
- Baubeginn Lärmschutz Hamberge in 2027
Historie
Schon 1988 wurde im Planfeststellungsbeschluss des sechsspurigen Ausbaus der A1 die Vorbehaltsregelung zur Lärmvorsorge festgeschrieben. Mit den Planungen einer Teilanschlussstelle an der A1 in Hamberge Ende der 90er Jahre, um die B75 in diesem Bereich bis in die Hansestadt Lübeck abzustufen, sind die Vorbehaltsregelungen mit aufgenommen worden. Der Gesehenvermerk des BMVI (Zustimmung zur Planung und Sicherung der Haushaltsmittel) ist am 20.10.2015 erteilt worden.
2017 schloss das Land Schleswig-Holstein mit der Gemeinde eine Vereinbarung zur Realisierung des Lärmschutzes. In diesem Zuge wurden die Planungen des Lärmschutzes von der Planung einer Teilanschlussstelle getrennt. Die ersten Kartierungen begannen direkt im Jahr 2018. Am 16.07.2020 wurde dann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und öffentlich bekanntgemacht.
Am 01.01.2021 wechselte die Zuständigkeit vom Land auf die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Außenstelle Lübeck. Hier wird das Projekt nun bis zur Fertigstellung begleitet.
Mit dem Erlass des Planfeststellungbeschlusses am 01.04.2022 konnte in die Ausführungsplanung eingestiegen werden. Für Herbst 2022 sind die ersten artenschutzrechtlichen Maßnahmen (CEF) für die Haselmaus projektiert.
Ansprechpartner
Susann Sommerburg
Pressesprecherin Lübeck
E-Mail-Adresse
presse.nord[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 451 290287105
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: NordSchwertfegerstraße 33
23556 Lübeck