Lückenschluss A33 mit der A1
Projektbeschreibung
Die Lücke in der Autobahn 33 bei Osnabrück soll geschlossen werden. Die A33 endet von Süden kommend zurzeit nördlich der Anschlussstelle Osnabrück-Widukindland am Beginn der Ortsumgehung Belm im Zuge der Bundesstraße 51n. Die dann noch vorhandene Lücke im Autobahnnetz zwischen der A33/B 51n (Ortsumgehung Belm) und der A1 soll durch den Weiterbau der A33 geschlossen werden.
Ziel ist es, die Ortsdurchfahrten zu entlasten und zur Minderung der Unfallrisiken und Umweltbelastungen sowie der Erhöhung der Verkehrssicherheit und dem Abbau von Kapazitätsengpässen beizutragen. Die A33 ist in diesem Abschnitt als zweibahniger Neubau mit zwei Richtungsfahrstreifen und je einen Seitenstreifen vorgesehen.
Der Neubau der A33 zur A1 beginnt an der Anschlussstelle Osnabrück-Widukindland A33/B51n (Ortsumgehung Belm). Die Trasse verläuft rund neun Kilometer in nördlicher und nordwestlicher Richtung und schließt nördlich von Wallenhorst an die A1 an.
Die Autobahn 33 bildet die großräumige Verbindung zwischen der A44 (Ruhrgebiet – Kassel) im Süden und der A1 (Dortmund – Bremen) im Norden. Sie verbindet die Industrieräume Thüringen und Sachsen sowie den Großraum Nordhessen mit Nordwestdeutschland und den Häfen Bremen und Wilhelmshaven. Von den rund 100 Kilometern Gesamtlänge fehlt nun nur noch der rund neun Kilometer lange Abschnitt im Raum Osnabrück. Aktuell wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Für den Neubauabschnitt der A33 werden rund 35.500 Kraftfahrzeuge täglich für das Jahr 2030 prognostiziert.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf dem niedersächsischen UVP-Portal.
Überflugvideo Lückenschluss
Historie
Planfeststellungsverfahren I seit 2020
- aktuell (seit 6.11.2024): Veröffentlichung des geänderten Plans, Einwendungen bis 20.01.2025 möglich, weitere Informationen finden Sie hier
- zuvor: Bearbeitung von rund 700 Einwendungen
- Aktualisierung der umweltfachlichen Gutachten (Biotoptypenkartierung, Fledermausflugrouten, Avifauna u. w.)
- Anpassung der Planung an die Vorgaben des zwischenzeitlich veröffentlichten FFH-Managementplans
- Anpassung an aktuelle Regelwerksfortschreibungen
- Erstellung von Gutachten zur landwirtschaftlichen Betroffenheit
Gesehenvermerk I 07.03.2018
Entwurfsplanung I 2013-2017
- Erstellen des Vorentwurfes, u. a. mit: detaillierter Untersuchung von Fauna und Flora im Untersuchungsraum
- Abschluss: Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – das heißt, der Bund genehmigt die Entwurfsplanung
- Abarbeiten des "besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrags": Verkehrsgutachten, schalltechnische Gutachten, landwirtschaftliche Sondergutachten, detaillierter Straßenentwurf
Linienbestimmung I 17.12.2012
17.12.2012: Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), legt sich auf einen Trassenverlauf fest. Die Vorzugsvariante aus dem Raumordnungsverfahren wurde bestätigt.
Raumordnungsverfahren I 30.12.2007-27.01.2009
- 30.12.2007: Beantragung des Raumordnungsverfahrens
- Es wird eine Vorzugstrasse gefunden und das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Feststellung beendet
27.01.2009Landesplanerische Feststellung
Vorplanung I 18.03.2005-13.07.2007
Auf Grundlage des Bedarfsplans wird eine Trasse gesucht, die mit anderen Vorhaben sowie den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
- 18.03.2005: Antragskonferenz mit Festlegung des Untersuchungsraums/-umfangs
- 03.2005-10.2005: Erhebungen im Untersuchungszeitraum
- 15.12.2005: Vorstellung der Umweltverträglichkeitsstudie Teil I
- Anfang 2006 bis Frühjahr 2007: Weitere Kartierung; Erarbeitung, fachspezifische Bewertung und Vergleich der Planungsvarianten
- 13.07.2007: Vorstellung der Umweltverträglichkeitsstudie Teil II
Häufige Fragen und Antworten (Stand November 2024)
An welcher Stelle befindet sich das Projekt aktuell?
Das Vorhaben befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrenes sind ca. 700 Einwendungen mit etwa 4.500 Einwendungspunkten vorgebracht worden. Als Vorhabensträgerin hat die Autobahn GmbH gegenüber der Planfeststellungsbehörde zu jedem dieser Punkte fundiert Stellung genommen.
Die Ergebnisse wurden an die Planfeststellungsbehörde übergeben. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Autobahn GmbH bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst. Der geänderte Plan wird in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene können bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben.
Die Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde nach Ablauf der Frist an die Autobahn Westfalen übermittelt. Die Autobahn Westfalen beantwortet die Einwendungen und schickt diese gesammelt an die Planfeststellungsbehörde zurück. Die Planfeststellungsbehörde legt anschließend den Erörterungstermin fest. Im Anschluss an den Erörterungstermin erfolgen die Begutachtung der vorgetragenen Sachverhalte und die Abwägung der widerstrebenden Interessen. Das Ergebnis der Abwägung mündet im Planfeststellungsbeschluss. Falls der Planfeststellungsbeschluss nicht durch eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten wird, besteht Baurecht und die Ausführungsplanung und die Bauvergabe werden erarbeitet. Vorbehaltlich der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann umgehend mit der baulichen Umsetzung begonnen werden.
In den vergangenen Jahren wurde intensiv am Vorhaben gearbeitet. Dazu zählen die Aktualisierung der umweltfachlichen Gutachten (Biotoptypenkartierung, Fledermausflugrouten, Avifauna u. w.), die Anpassung der Planung an die Vorgaben des zwischenzeitlich veröffentlichten FFH-Managementplans, die Anpassung an aktuelle Regelwerksfortschreibungen bzw. der Erstellung von Gutachten zur landwirtschaftlichen Betroffenheit.
Welche Einwendungen gab es?
Es ging um Einwendungen der Menschen, die mit ihren Grundstücken unmittelbar betroffen sind, und darum, dass ein FFH-Gebiet, also ein europäisches Schutzgebiet, durchschnitten wird. Die Autobahn GmbH geht davon aus, dass im Verfahren ausreichend gute Schutz-, Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie u. a. der Waldumbau und Grünbrücken für Fledermausflugrouten berücksichtigt wurden. Diese werden nach einem Planfeststellungsbeschluss umgesetzt.
Haben sich die Realisierungschancen nach dem Regierungswechsel in Berlin verändert?
Durch einen Regierungswechsel ändern sich die Fakten der raumordnerischen, naturschutzfachlichen und technisch-wirtschaftlichen Analysekriterien der Bedarfsermittlung im Bundesverkehrswegeplan nicht. Das Gleiche gilt für die Grundlagen und Daten des Planfeststellungsverfahrens.
Wie hat sich das Verkehrsaufkommen seit dem Lückenschluss der A33 in Richtung Bielefeld entwickelt?
Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Mobilitätsrückgangs können die aktuellen Verkehrszahlen nicht die Entwicklung einer Verkehrsmodellierung unter regulären Randbedingungen abbilden. Zwischen 2015 und 2019, also vor der Pandemie, haben sich die Verkehrsmengen bis Borgholzhausen mit den bis dahin in Betrieb genommenen Abschnitten der A33 um etwa zehn Prozent erhöht.
Unter welchen Voraussetzungen könnte die B68 auf die Autobahnen verlegt werden?
Der Lückenschluss der A33-Nord wird auf Verbindungsfunktionen der B68 vom Stadtzentrum nach Norden und Süden in das Umland nur geringen Einfluss haben. Insofern ist eine Abstufung bzw. Verlegung der B68 nicht ohne Weiteres eine Folgemaßnahme des Autobahnbaus. Dennoch wird die B68 im Stadtgebiet durch den Lückenschluss bis zu zehn Prozent entlastet. Die Randbedingungen für eine Entschärfung von Unfallschwerpunkten sind unabhängig von der Widmung der Straße nach dem Lückenschluss besser denn je.
Kann der geplante sechsspurige Ausbau der A30 den Lückenschluss der A33-Nord ersetzen?
Der sechsspurige Ausbau der A30 kann die A33-Nord nicht ersetzen, da über die A30 andere Verkehrsströme abgewickelt werden. Die A30 wickelt insbesondere Ost-West-gerichtete Verkehre ab, während die A33 Verkehre der Nord-Südost-Relation aufnimmt. Für einen Verkehrsteilnehmer, der z. B. von Bielefeld nach Bremen fährt, würde die Fahrt über das Lotter Kreuz gegenüber der durchgehenden A33 einen Umweg von etwa sieben Kilometern bedeuten.
Der Ausbau der A30 führt nach der Verkehrsfreigabe der A33-Nord lediglich zu Verkehrsmengenänderungen im Netz von maximal ein bis zwei Prozent. Die Ortsdurchfahrten Rulle und Icker würden durch den Ausbau der A30 ohne A33-Nord keine umfeldverträglichen Entlastungen erfahren.
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
2019
Infomarkt Planfeststellungsverfahren
Am 21. Juni 2019 fand im Kreishaus Osnabrück ein abschließender Infomarkt statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich vor Beantragung des Planfeststellungsverfahrens über den aktuellen Planungsstand informieren.
Abschluss der Dialogforen
Zwischen Mai 2012 und Mai 2019 wurden zwölf Dialogforumssitzungen durchgeführt. Teilnehmer waren Vertreterinnen und Vertreter aus der Landesverwaltung, den Kommunen sowie verschiedener Interessengruppen. Ziel war es, gemeinsam den Bürgerdialog zum Autobahnprojekt A33-Nord zu planen.
Fachveranstaltung Verkehrsprognose und Lärmschutz
Am 14. März 2019 trafen sich Interessierte im Gasthaus Lecon in Belm zur Fachveranstaltung „Verkehrsprognose“ und „Lärmschutz“. Durch neue Daten der regelmäßigen bundesweiten Verkehrszählungen war eine Überarbeitung der bestehenden Verkehrsprognose erforderlich geworden. Ebenso wurde das bisherige Lärmschutzkonzept überprüft und angepasst. Gutachter brachten die rund 70 Bürgerinnen und Bürger auf den neuesten Stand.
2017
Abschlussveranstaltung
Am 1. Februar 2017 fand im Landkreis Osnabrück mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die offizielle Abschlussveranstaltung zum Bürgerdialog A33-Nord statt. Staatssekretärin Daniela Behrens vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bezeichnete in ihrem Grußwort den Bürgerdialog als erfolgreich und beispielhaft und zog ein positives Fazit. Die anschließende Diskussion zeigte noch einmal die während des gesamten Bürgerdialogs immer wieder spürbaren Interessen- und Meinungskonflikte zwischen Kritikern und Befürwortern.
2015
Fachveranstaltung Lärmschutz
Etwa 80 Zuhörerinnen und Zuhörer ließen sich am 17. November 2015 im Rahmen der Fachveranstaltung „Lärmschutz“ im Gasthaus Lecon in Belm über den bislang vorgesehenen Lärmschutz informieren. Neben den im direkten Trassenbereich beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz von Siedlungsstrukturen wurden auch die Lärmauswirkungen auf das an die A33-Nord angrenzende Bestandsnetz und die Thematik der Lärmüberlagerung mit der Bahnstrecke Osnabrück-Bremen erläutert.
Fachveranstaltung Kompensationsschutz
Am 13. Oktober 2015 verfolgten rund 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger im Hotel-Restaurant Lingemann in Rulle die Ausführungen zum bisherigen Kompensationskonzept. Darüber hinaus wurde über den aktuellen Sachstand der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes sowie über die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse informiert.
2014
Fachveranstaltung Verkehrsprognose und Informationen zum Lärmschutz
Etwa 50 Zuhörerinnen und Zuhörer verfolgten am 18. November 2014 im Gasthaus Lecon in Belm die Ausführungen der Verkehrsgutachter zu den Ergebnissen der aktuellen Verkehrsprognose. Zusätzlich wurde über die Grundlagen des Lärmschutzes einschließlich einer ersten Grobabschätzung der Lärmauswirkungen informiert.
Fachveranstaltung Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Rund 20 Bürgerinnen und Bürger nutzten am 8. Oktober 2014 im Hotel Lingemann in Rulle die Gelegenheit, sich über die von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bei der Landwirtschaftskammer (LWK) in Auftrag gegebene landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse informieren zu lassen.
Planungsworkshop
Am 26. Februar 2014 nahmen rund 50 Bürgerinnen und Bürger aus Belm, Osnabrück und Wallenhorst das Angebot des Bürgerdialogs wahr, im Rahmen eines Planungsworkshops an der Planung des zukünftigen Wegenetzes mitzuarbeiten. Einige der Arbeitsergebnisse wurden in die weitere Planung der A33-Nord übernommen.
Fachveranstaltung Verkehrsuntersuchung und Naturschutz
Am 12. Februar 2014 fand in Belm die erste Fachveranstaltung zu den Themen „Naturschutz“ und „Verkehrsuntersuchung“ statt. Neben Informationen zum Projektsachstand, zur Zeitplanung und zum Bürgerdialog A33-Nord selbst wurden die bisherigen Ergebnisse der Verkehrsbefragung und Verkehrsanalyse des vergangenen Jahres, die ersten Erkenntnisse aus der darauf aufbauenden Verkehrsuntersuchung und genauere Detailergebnisse der bisherigen Untersuchungen von Fauna und Flora präsentiert.
2013
Zweite Informationsveranstaltung
Auf der zweiten Informationsveranstaltung am 26. November 2013 mit 100 Teilnehmenden in Belm wurden neben neuesten Informationen zum Stand der Planungen (u. a. Erkenntnisse aus dem nicht-öffentlichen Scoping-Termin und aus der ersten Projektkonferenz - beide Termine fanden am 31. Oktober 2013 in Belm statt) erste Zwischenergebnisse der Verkehrsbefragung und der umfassenden Kartierung von Fauna und Flora sowie die 3D-Visualisierung der geplanten Autobahntrasse vorgestellt. Neben vielen Fragen aus dem Publikum wurden auch im Vorfeld über die Homepage gestellte Fragen beantwortet.
Erste Informationsveranstaltung
Am 28. Mai 2013 fand im Kreishaus Osnabrück eine erste öffentliche Informationsveranstaltung im Rahmen des Bürgerdialogs A33-Nord statt. Rund 70 Interessierte nutzten die Gelegenheit, sich umfassend über den derzeitigen Planungsstand, die weiteren Verfahrensschritte sowie über den Bürgerdialog, seine Akteure und seine Angebote zu informieren.
Ansprechpartner
Christine Sabisch
Kommunikation Außenstelle Osnabrück
E-Mail-Adresse
christine.sabisch[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 152 26870222
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: WestfalenWinkelhausenstraße 22
49090 Osnabrück