- Sperrung eines Fahrstreifens je Fahrtrichtung der L328
- Ein Fahrstreifen der L328 je Fahrtrichtung bleibt für den Verkehr offen
- Sämtliche Fahrbeziehungen von und zur A7 bleiben an der Anschlussstelle erhalten.
Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung des Brückenbauwerks wurden Schäden am Bauwerk festgestellt. Die haben ergeben, dass kurzfristig eine Nutzungseinschränkung zur Entlastung des Bauwerks notwendig ist.
Die bisher zweistreifige Verkehrsführung der überführten L328 am Brückenbauwerk der Anschlussstelle (AS) Neumünster-Nord (13) wird daher bis auf weiteres ab Donnerstag, 5.12.24 auf einen Streifen je Fahrtrichtung reduziert. Zudem werden Planungen für einen Ersatzneubau umgehend angeschoben.
Der Verkehr auf der A7 ist nicht betroffen. Zudem stehen sämtliche Zu- und Ausfahrten an der AS Neumünster-Nord (13) uneingeschränkt zur Verfügung.
Hinweis für GST:
Informationen zu den aktuellen Durchfahrtsbreiten und mehr finden Sie unter autobahn.de – für Unternehmen – regionale Besonderheiten Nord.
Informationen zu Baustellen kürzerer Dauer (z.B. temporär, kurzfristige Maßnahmen, Wander- oder Tagesbaustellen u.ä.) finden Sie auf der Baustellenkarte auf der Website www.autobahn.de/betrieb-verkehr
Hintergrund zum Brückenbauwerk:
Die Spannbetonbrücke der L328/A7 Anschlussstelle Neumünster-Nord wurde im Jahr 1968 erbaut.