Nr. 08/24
Die Sperrung ist erforderlich, da bei Bohrarbeiten für einen Verbauträger das entsprechende Bohrgerät im Nahbereich der stadteinwärts laufenden Fahrspur positioniert werden muss und in diese hineinragt.
Der stadteinwärts fahrende Verkehr muss für diesem Zeitraum die eingerichtete Umleitungsstrecke über die Bindlacher Alle, die Bindlacher Straße und die Weiher Straße in das Industriegebiet St. Georgen West nutzen.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, der aufgebaute Verkehrsführung zu folgen und die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu benutzen.
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