Nr. 05/25
Für die Erneuerung der Überführung an der Anschlussstelle Wendelstein ist eine Freimachung des Baufeldes notwendig. Hierfür müssen Hecken, Büsche und Bäume auf einer Fläche von rund 1,9 ha gefällt werden. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Holzungen ausschließlich im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar möglich.
Der entstandene Eingriff in Natur und Landschaft wird durch Wiederbepflanzung vor Ort nach Abschluss der Baumaßnahme sowie durch Aufforstungen auf anderen Flächen ausgeglichen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind unter Umständen zeitweise Sperrungen des Seitenstreifens sowie Sperrungen im nachgeordneten Straßennetz erforderlich.
Die Autobahn GmbH des Bundes bittet daher alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis und erhöhte Vorsicht im Bereich der Arbeitsstellen.
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