Nr. 22/24
Die Baumaßnahme betrifft die aus den Jahren 1993 bis 1995 stammenden Lärmschutzwände mit einer Länge von knapp 1,5 Kilometern in Fahrtrichtung Hof und knapp einem Kilometer in Fahrtrichtung Chemnitz.
Die Konstruktion besteht aus Stahlstützen mit Holzausfachungen auf einem Betonsockelelement. Im Zuge der Maßnahme werden die hochabsorbierenden Holzausfachungen der Lärmschutzwand in Fahrtrichtung Hof sowie die Sockelelemente komplett erneuert, während die Stahlstützen einen neuen Korrosionsschutz erhalten. In Fahrtrichtung Chemnitz erfolgt der Austausch einzelner Elemente.
Während der Baumaßnahme stehen je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Für die Baumaßnahme in Fahrtrichtung Hof wird eine Baustellenverkehrsführung erforderlich, in der die Geschwindigkeit grundsätzlich auf 80 km/h beschränkt wird.
Die Maßnahme in Fahrtrichtung Chemnitz wird im Zuge von Tagesbaustellen ausgeführt.
Für möglicherweise auftretende Verkehrsbehinderungen bittet die Autobahn GmbH des Bundes alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
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