Die Autobahn GmbH des Bundes nimmt den vor dem Arbeitsgericht Hamburg erzielten Vergleich mit ver.di zur Kenntnis und begrüßt die festgelegten Einschränkungen für den geplanten Warnstreik.
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass der Streik nicht während des Feierabendverkehrs stattfindet und spätestens um 6:30 Uhr am Freitagmorgen beendet sein muss. Die Sicherheit im Elbtunnel wird gewährleistet, indem alle Fahrzeuge wie Rettungsdiente und Polizeien den Tunnel passieren können. Damit wird zumindest das Schlimmste für die Verkehrsteilnehmer verhindert“, erklärt Sebastian Mohr, Geschäftsführer Personal der Autobahn GmbH.
Der Vergleich vor dem Arbeitsgericht Hamburg sieht vor, dass der A7 Elbtunnel vom 13.3., 21:00 Uhr bis 14.3., 06:30 Uhr bestreikt werden darf und er dafür zwischen den Anschlussstellen HH-Stellingen (26) und HH-Waltershof (30) voll gesperrt wird. Lediglich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht können passieren. Alle anderen Tunnel, auch die im Stadtgebiet Hamburg, sind nicht mehr betroffen.
Umleitungen A7:
Die großräumige Umleitung während der Vollsperrung über die A1, A21 und B205 steht für Durchgangsverkehre und die überregionalen Verkehre in beiden Fahrtrichtungen zur Verfügung.
- aus Süden kommen ab dem Buchholzer Dreieck (43) / Horster Dreieck (40) über das Maschener Kreuz (39) weiter auf der A1
- aus Norden kommend ab der AS Neumünster-Süd (15) auf die B205
Verkehrsteilnehmende in Fahrtrichtung Süden fahren an der AS HH-Stellingen (26) ab und folgen den innerstädtischen Beschilderungen Richtung Elbbrücken.
Fahrtrichtung Norden: Südlich des Elbtunnels ist ab der AS HH-Waltershof (30) gesperrt. Wir empfehlen ab der AS HH-Heimfeld (31) über die B73 weiter die B75 Richtung Hamburg Centrum und weiter über B4 Richtung A7 AS HH-Stellingen (26) auszuweichen.
Richtung Norden stehen die Auffahrten der A7 ab HH-Othmarschen (29) zur Verfügung.