A7 RiFa Nord: Anprallschaden beim Überführungsbauwerk 24001 „Horster Landstraße – K10“ über die A7 zwischen Horster Dreieck (37) und AK Maschener Kreuz (36)

Ab sofort bis Ende 2024: Einstreifige Verkehrsführung im nachgeordneten Netz auf der Horster Landstraße. • Ampelgesteuerte Wechselverkehrsführung der Horster Landstraße über das Überführungsbauwerk • Keine verkehrlichen Einschränkungen auf der A7


Nach einem Anprallschaden müssen kurzfristig Sonderprüfungen am Bauwerk 24001 Horster Landstraße über die A7 Richtungsfahrbahn (RiFa) Nord zwischen Horster Dreieck (37) und dem Autobahnkreuz (AK) Maschener Kreuz (36) vorgenommen werden. 

Um die Prüfungen durchführen zu können und das Schadensmaß des Bauwerks nicht zu vergrößern, wird im nachgeordneten Netz, auf der Kreisstraße „Horster Landstraße“ über die A7 ab sofort bis Ende des Jahres eine einstreifige Verkehrsführung eingerichtet, die durch eine Ampelschaltung den Verkehr wechselseitig über die Brücke führt. Die Restfahrbahnbreite beträgt 3,5 m.

 

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