Dann gilt für den Schwerverkehr (bis 44 Tonnen) ein Mindestabstandgebot von 50 Metern sowie ein Überholverbot für Lkw. Dieser Mindestabstand ist auch im Falle einer Staubildung zwingend einzuhalten. Großraum- und Schwertransporte (GST) dürfen das Bauwerk nicht mehr passieren.
Verkehrssicherheit hat für die Autobahn GmbH des Bundes oberste Priorität. Deshalb prüft die Autobahn GmbH regelmäßig Brücken und modernisiert diese. Im Rahmen dieser Routine ist es als Vorsichtsmaßnahme notwendig, lastbeschränkende Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der Vorlandbrücke Mombach vorzunehmen, von denen der Schwerverkehr betroffen ist. Hintergrund hierfür ist eine von der Autobahn GmbH des Bundes im Jahr 2023 begonnene Untersuchung der Vorlandbrücke auf Basis der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand.
Das durch die Nachrechnung ermittelte Defizit soll zukünftig mithilfe einer lastabtragenden Unterstützungskonstruktion beseitigt werden. Ziel ist es, die Vorlandbrücke für Großraum- und Schwertransporte mit der Inbetriebnahme der Unterstützungskonstruktion wieder freizugeben. Über den Zeitpunkt wird gesondert informiert.
Das Überholverbot und Abstandsgebot von 50 m (auch im Falle eines Staus) für Lkw wird als Vorsichtsmaßnahme bis zum mittelfristig geplanten Ersatzneubau gelten.
Die Autobahn GmbH des Bundes bittet die Verkehrsteilnehmenden um eine umsichtige Fahrweise sowie um Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen.
Hintergrund
Die Bundesautobahn A643 verläuft von der Hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden über das Schiersteiner Kreuz (A66/A643), überquert mit der Rheinbrücke Schierstein die natürliche Rhein-barriere und die Landesgrenze von Hessen zu Rheinland-Pfalz. Unmittelbar nach Überquerung des Rheins liegt die komplexe Anschlussstelle Mombach mit insgesamt sechs Teilbauwerken (TBW); die Vorlandbrücke Mombach besteht aus einem einteiligen Überbau und trägt jeweils zwei Fahrbahnen in jede Fahrtrichtung.
Ein Großteil der Brückenbauwerke wurde in den 1960er- bis 1980er-Jahren erbaut. So auch die 1962 errichtete Vorlandbrücke Mombach. Durch den stark zunehmenden Güterverkehr, die Erhöhung der zulässigen Gesamtgewichte und der Achslasten sowie die deutlich ansteigende Zahl der genehmigten Schwertransporte haben sich die Belastungen in den vergangenen Jahren signifikant gegenüber den Bemessungslasten der bei der Planung und Herstellung gültigen Regelwerke erhöht. Zwar wurden im Laufe der Jahre die Bemessungslasten für neue Brücken immer wieder der Verkehrsentwicklung und den gestiegenen zulässigen Gesamtgewichten angepasst, notwendige Verstärkungen älterer Brücken sind jedoch nur begrenzt und oft nur mit großem technischem und finanziellem Aufwand möglich. Die gestiegenen Beanspruchungen können u. a. zu einer vorzeitigen Materialermüdung und damit zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer der Bauwerke führen. Um die Tragfähigkeit der Vorlandbrücke Mombach sicherzustellen, müssen von der Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes die oben angesprochenen verkehrlichen Maßnahmen umgesetzt werden.