Um den Umfang des Schadens zu begrenzen und als Vorsichtsmaßnahme, gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen.
Der Fahrbahnübergang ist ein Bauelement der Brücke, das Verformungen und Bewegungen des Brückenüberbaus zwischen Brücke und Straße ausgleicht. Es handelt sich um Verschleißteile, die ersetzt werden müssen.
Die Autobahn GmbH bittet um eine umsichtige Fahrweise im Baustellenbereich und Verständnis für die aufgrund der notwendigen Arbeiten unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.