Die Sperrung ist erforderlich, um die Schutzplanken an der Verbindungsrampe zu entfernen, damit Großraum- und Schwertransporte durchgeführt werden können.
Während der zweiten Sperrung werden die Schutzplanken wieder montiert.
Im Zeitraum zwischen den Sperrungen, wird wegen der fehlenden Schutzplanken, die zulässige Geschwindigkeit in der Ausfahrt auf 40 km/h begrenzt.
Eine örtliche Umleitung führt ab der AS Seligenstadt über die Bedarfsumleitung U40 über die L 3121 (Rodgau) und die B 45 zurück zur AS Hanau.
Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um vorsichtige Fahrweise auf der Umleitungsstrecke und um Verständnis für die unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen.