OLDENBURG. Mit Beginn der Bauarbeiten am Ersatzneubau der Huntebrücke wird die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert. Seit dem 25.09. ist der Klosterholzweg unterhalb der Huntebrücke gesperrt. Mitte Oktober beginnt der Aufbau der Verkehrssicherung auf der A29. Zunächst wird eine sogenannte 1+1-Verkehrsführung eingerichtet. Das bedeutet, dass auf jeder Richtungsfahrbahn nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Auf diese Änderung wird bereits frühzeitig auf beiden Richtungsfahrbahnen über die entsprechende Beschilderung hingewiesen. Auf den für die Verkehrsteilnehmenden gesperrten Fahrstreifen wird die sogenannte Mittelstreifenüberführung vorbereitet.
2+0 Verkehrsführung
Ab Mittwoch, den 6.12., gilt die sogenannte 2+0 Verkehrsführung. Die Huntebrücke auf der stadtabgewandten Seite (Fahrtrichtung Wilhelmshaven) wird voll gesperrt und der Verkehr einstreifig je Fahrtrichtung auf das stadtzugewandte Bauwerk (Fahrtrichtung Osnabrück) verlagert.
Beginn des Rückbaus Oldenburg-Hafen
Im Januar 2024 erfolgen die Vorbereitungen für den Abbruch des Brückenbauwerks an der Anschlussstelle Oldenburg-Hafen. Hierzu wird voraussichtlich Ende Dezember 2023 die Verkehrsführung auf der Holler Landstraße eingerichtet. Pro Fahrtrichtung steht dann jeweils ein eingeengter Fahrstreifen zur Verfügung. Der Abbruch des ersten Teilbauwerks der Brücke erfolgt unter Vollsperrung am dritten Januarwochenende (19. – 21.01.2024).
Abbruch der Huntebrücke ab April 2024
Im April 2024 beginnt der Abbruch des ersten, stadtabgewandten Teilbauwerks der Huntebrücke.
Die Autobahn GmbH bittet um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.