A21: Grundhafte Erneuerung zwischen den AS Bad Oldesloe-Nord und Bad Oldesloe-Süd

Die Grundhafte Erneuerung zwischen den AS Bad Oldesloe-Nord (16) und einschließlich Bad Oldesloe-Süd (17a) startet am 6. Mai. Die Maßnahme über beide Fahrtrichtungen geht bis Frühjahr 2025.


Die grundhafte Erneuerung der A21 wird in diesem Jahr zwischen den Anschlussstellen (AS) Bad Oldesloe-Nord bis einschließlich der AS Bad Oldesloe-Süd auf beiden Richtungsfahrbahnen fortgesetzt.

Ab der 1980ger Jahre wurde der 4streifige Ausbau der B404 zur A21 betrieben. Die grundhafte Erneuerung ist nur erforderlich, da sich enorme Fahrbahnschäden zeigen. Hierbei wird auch der Straßenaufbau auf die zukünftigen Erfordernisse des Verkehrs angepasst.

Vom 6.5. bis zum 27.5. wird auf dem ca. 2,5 km langen Abschnitt die Baustelle eingerichtet und die Mittelstreifenüberfahrten geöffnet. Während der Arbeiten wird der Verkehr einstreifig je Fahrtrichtung am Baufeld vorbeigeführt.

In den Nächten vom 27.5. bis 31.5., jeweils in den verkehrsärmeren Zeiten zwischen 18:00 bis 6:00 Uhr muss unter Vollsperrung der RiFa Süden / Bargteheide auf der Fahrbahn eine transportable Schutzeinrichtung (TSE) errichtet werden. Die Vollsperrung wird zwischen den AS Bad Oldesloe-Nord (16) und Tremsbüttel (18) eingerichtet. Hiervon betroffen ist auch die AS Bad Oldesloe-Süd (17a) in Fahrtrichtung Süden / Bargteheide. Der Verkehr wird während der Vollsperrung über die ausgeschilderte Bedarfsumleitung zur AS Bad Oldesloe (26) der A1 geleitet.

Mit der vollständigen Errichtung der TSE wird dann am 31.5. der Verkehr komplett mit je einem Fahrstreifen je Richtung auf die RiFa Süd gelegt und die Arbeiten an der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn RiFa Kiel beginnt.

Während der Arbeiten muss die AS Bad Oldesloe-Süd (17a) der RiFa Kiel gesperrt bleiben. Der Verkehr wird während der Zeit über die AS Bad Oldesloe-Nord (16) umgeleitet. Die Fertigstellung des Bauabschnitts ist für Oktober 2024 geplant. Über weiterführende Bauabschnitte und Änderungen in der Verkehrsführung werden wir rechtzeitig informieren.

Zum Schutz der arbeitenden Menschen werden Fahrzeugführende gebeten den Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit und unter Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu durchfahren.

 

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