Verkehrssicherheit bei Wind und Wetter: Gehölzpflege und Streckenkontrolle

Die regelmäßige Pflege von Bäumen und Sträuchern entlang der Autobahnen dient der Verkehrssicherheit und erfolgt umwelt- und naturschonend. Derzeit steht der Betriebsdienst der Autobahn GmbH vor besonderen Herausforderungen: Neben dem Winterdienst, der im November begonnen hat, ist die Gehölzpflege in der stürmischen Jahreszeit besonders wichtig.


Bei Herbst- und Winterstürmen können kranke oder instabile Bäume zu einer Gefahr für den Verkehr werden. Überhängende Äste verdecken nicht nur Schilder und Sichtfelder, sondern können bei starkem Wind abbrechen und auf die Fahrbahn fallen. Um solche Gefahren zu minimieren, führt die Autobahn GmbH regelmäßige Rückschnittmaßnahmen durch. Sie sorgen auch dafür, dass das sogenannte Lichtraumprofil – der von Bäumen und Sträuchern freizuhaltende Raum – erhalten bleibt.

Die Gehölzpflege in der stürmischen Jahreszeit erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung. Hier kommen Fachkräfte des Betriebsdienstes zum Einsatz, die in der Gehölzpflege, im Notfallmanagement und im Umgang mit Spezialtechnik zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf den Autobahnen zusätzlich geschult sind. Die eingesetzte Technik wie Hebebühnen, Asthäcksler und GPS-gestützte Dokumentationssysteme, die die Einsätze der Fahrzeugflotte dokumentieren, ermöglichen eine effiziente und sichere Durchführung der Arbeiten.

 

Streckenkontrollen für schnelle Gefahrenbeseitigung 

Neben der Gehölzpflege ist vor allem bei unbeständiger Witterung die Streckenkontrolle von großer Bedeutung. Stürme erfordern erhöhte Wachsamkeit, um schnell auf plötzlich auftretende Hindernisse wie herabfallende Äste reagieren zu können. Die Autobahn GmbH führt systematische Sichtkontrollen durch, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und umgehend Maßnahmen ergreifen zu können. Routinekontrollen finden mindestens wöchentlich, auf stark befahrenen Strecken täglich statt.

 

Gehölzpflege und Naturschutz

Die Gehölzpflege erfolgt umwelt- und naturschonend und nach anerkannten naturschutzfachlichen Standards. Dazu gehören zum Beispiel die Berücksichtigung von Lebensräumen für Tiere und die Förderung der Artenvielfalt durch Verjüngung der Gehölzbestände. Der Hauptzeitraum liegt in der Vegetationsruhe zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar, um den Eingriff für Pflanzen und Tiere so schonend wie möglich zu gestalten. Darüber hinaus wird das Schnittgut nach Möglichkeit nachhaltig verwertet: Entweder wird es zur Energiegewinnung genutzt oder als natürlicher Lebensraum für Kleintiere belassen. Diese Vorgehensweise trägt zur biologischen Vielfalt bei und berücksichtigt sowohl ökologische als auch verkehrstechnische Anforderungen.