Es ist ein typischer Montagmorgen auf der Autobahn. Der Verkehr fließt zäh, aber noch reibungslos. Plötzlich verlangsamen die Fahrzeuge ihre Fahrt. Kein Stau, aber der Verkehrsfluss gerät ins Stocken. Ein Wagen zieht auf dem mittleren Fahrstreifen gemächlich seine Bahnen, obwohl ganz rechts alles frei ist. Wer regelmäßig auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, kennt das Problem:
Der mittlere Fahrstreifen scheint für viele Autofahrer der bevorzugte Fahrstreifen zu sein - auch wenn der rechte Fahrstreifen frei ist. Dabei verpflichtet das Rechtsfahrgebot alle Verkehrsteilnehmer, grundsätzlich den rechten Fahrstreifen zu nutzen. Doch wie verhält es sich mit der viel diskutieren „Mittelspur“? Welche Rolle spielt sie im Rahmen des Rechtsfahrgebots?
Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen
Das Rechtsfahrgebot ist in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert. Es besagt, dass Fahrzeuge so weit rechts wie möglich fahren müssen. Es sei denn, man überholt oder die Verkehrsdichte erlaubt es nicht. Diese Regel ist wichtig, denn sie dient der Sicherheit und ermöglicht, dass die Fahrbahn optimal ausgenutzt werden kann. Der rechte Fahrstreifen ist nicht nur für Lkw oder langsame Fahrzeuge gedacht. Auch Pkw sollen ihn nutzen, solange sie nicht überholen.
Zwar ist dieses Gebot für den mittleren Fahrstreifen dreistreifiger Fahrbahnen sowie den zweiten Fahrstreifen von rechts auf vier- und mehrstreifigen Fahrbahnen dadurch abgemildert, dass diese Fahrstreifen auch dann durchgehend befahren werden dürfen, wenn nur „hin und wieder“ ein Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen fährt. Dennoch ist der mittlere Fahrstreifen nicht dafür vorgesehen, dauerhaft genutzt zu werden.
Missverständnisse führen zur dauerhaften Nutzung des mittleren Fahrstreifens
Einige Autofahrer sind der Meinung, dass ganz rechts nur Lkw und langsame Fahrzeuge fahren. Das ist aber in der Praxis nicht immer und überall der Fall. Es gibt Autobahnen, auf denen nur wenige Lkw unterwegs sind. An Sonntagen und Feiertagen dürfen so gut wie keine Lkw fahren. Zudem gibt es auf vielen Ferienstrecken auch an Samstagen in den Sommerferien ein Lkw-Fahrverbot.
Andere Autofahrer nutzen den mittleren Fahrstreifen dauerhaft, weil sie nicht mit Fahrzeugen in Konflikt kommen wollen, die an einer Anschlussstelle auf die Autobahn auffahren wollen. Auch hier ist die Straßenverkehrs-Ordnung eindeutig: Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt und es gilt nicht das Reißverschlussverfahren. Gegebenenfalls müssen die Fahrzeuge auf dem Beschleunigungsstreifen warten, bis eine Lücke frei wird. Sie dürfen ausnahmsweise auch auf dem Standstreifen weiterfahren, um sich von dort schnellstmöglich in den fließenden Verkehr einzuordnen.
Gefahren vermeiden, Verkehrsfluss verbessern
Auf Autobahnen gibt es oft große Geschwindigkeitsunterschiede. Dabei kann unnötiges Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen schnell zu Konflikten führen. Denn ein Autofahrer, der diesen dauerhaft blockiert, zwingt andere Verkehrsteilnehmer auf den linken Fahrstreifen – unter Umständen von ganz rechts nach ganz links – und erhöht damit das Unfallrisiko. Deshalb riskieren Autofahrer, die das Rechtsfahrgebot missachten, ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Beim Befahren des mittleren Fahrstreifens sollte man sich deshalb immer wieder fragen:
- Wann habe ich das letzte Mal ein Fahrzeug überholt?
- Bin ich wesentlich schneller als die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen?
- Wie weit ist es noch bis zum nächsten Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen?
Der mittlere Fahrstreifen dient insbesondere zum Überholen. Deshalb: Nur bei Bedarf nutzen und danach wieder auf die rechte Spur wechseln, sofern dies sicher möglich ist. Das lohnt sich. Denn wer die Fahrstreifen richtig nutzt, trägt aktiv zu einer sichereren und entspannteren Fahrt für alle bei. Der Verkehrsfluss wird besser und weniger Konflikte führen zu einem partnerschaftlichen Miteinander der Verkehrsteilnehmer.