Großraum- und Schwertransporte

Allgemeines

Die Autobahn GmbH im Anhörverfahren für Großraum- und Schwertransporte (GST)

Die Autobahn GmbH des Bundes hat eine wichtige Funktion im Verfahrensablauf zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten. Seit dem Betriebsstart 2021 hat die Autobahn GmbH alles darangesetzt, den Bearbeitungsprozess für Großraum- und Schwertransporte (GST) auf Autobahnen zu beschleunigen. Alle zehn Niederlassungen der Autobahn GmbH arbeiteten mittlerweile mit dem autobahneigenen Tool GST.Autobahn. Damit erfolgt die Antragsprüfung jetzt weitgehend automatisiert und in den allermeisten Fällen tagesaktuell.

Die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST)-Anträgen liegt nicht im Aufgabenbereich der Autobahn GmbH, sondern bei den Ländern. Wenn der Fahrtweg über die Autobahn verläuft, gibt die Autobahn des Bundes eine Stellungnahme zur Befahrbarkeit eines beantragten Fahrtwegs im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ab. Dabei handelt es sich um einen sehr komplexen Vorgang: u.a. müssen Aspekte wie Durchfahrtshöhe unter Bauwerken, Durchfahrtsbreite in Baustellen und Befahrbarkeit von Brücken, Rampen und Anschlussstellen überprüft werden.

Die Autobahn GmbH ist bei den meisten GST-Anträgen anzuhören, weil die Hauptläufe der Transporte in der Regel über die Autobahn führen. Daher ist sich die Autobahn GmbH des Bundes über ihre wichtige Rolle im Verfahrensablauf zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten bewusst.

Schnelle Antragsprüfung mit GST.Autobahn

Das von der Autobahn GmbH entwickelte und betriebene Prüftool GST.Autobahn wurde nach ausgiebigen Tests bis Ende 2023 in allen Niederlassungen der Autobahn GmbH erfolgreich eingeführt. Mit der weitgehend automatisierten Autobahn-Lösung wird die Antragsbearbeitung bei der Autobahn GmbH erheblich beschleunigt und das geltende Regelwerk bundesweit einheitlich angewandt. Die Autobahn GmbH hat mit GST.Autobahn die Voraussetzungen für weitere Schritte der Digitalisierung und Optimierung des GST-Antragsverfahrens geschaffen. So kann es zukünftig möglich sein, die Verfügbarkeit der Strecke online zu prüfen oder die Auflagen durch den elektronischen Beifahrer abzurufen.

 

GST.Autobahn steht für:

  • den Schutz der Infrastruktur für Gesellschaft und Wirtschaft,
  • die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Nutzer
  • und eine zügige und verlässliche Antragsbearbeitung für Großraum- und Schwertransporte (GST).

 

Die Entwicklung von GST.Autobahn erfolgte aus der Erkenntnis heraus, dass Effizienzsteigerungen der Antragsbearbeitung notwendig sein werden, denn: Die Anzahl der Anträge nimmt von Jahr zu Jahr zu und auch die Transporte werden größer und erfordern eine immer genauere Prüfung. GST.Autobahn übernimmt den Großteil der Prüfung durch automatisierte Berechnungen und ist somit eine große Entlastung für die GST-Teams der Niederlassungen.

Für die automatisierte Bearbeitung durch ein Tool wie GST.Autobahn musste in den vergangenen Jahren die entsprechende Datengrundlage geschaffen werden. Dazu wurden sämtliche Informationen zu Bauwerken wie Brücken, Tunnel, Schilderbrücken etc., die von den Ländern übernommen wurden, im Rahmen eines aufwändigen Qualitätsmanagementprozesses zunächst auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und in vielen Fällen nachgebessert.

Wie funktioniert GST.Autobahn?

GST.Autobahn ruft die Anhörungen aus dem Antragsportal VEMAGS ab und prüft die Nutzbarkeit eines beantragten Fahrtwegs statisch und geometrisch. Automatisiert prüft das Tool bei jedem Brückenbauwerk, ob die zulässigen Gewichtsbeschränkungen für den beantragten Transport eingehalten werden. Ebenso prüft GST.Autobahn automatisiert die Höhenbegrenzungen der einzelnen Bauwerke (Überführungen, Schilderbrücke etc.) und die möglichen Einschränkungen bzgl. der Breite eines Transports aufgrund von Baustellen.

Zu diesem Zweck wurde das Berechnungsverfahren BEM-ING (Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten) in GST.Autobahn implementiert. Dieses Regelwerk dient dem Schutz der Infrastruktur, insbesondere der Brückenbauwerke. Das Berechnungsverfahren gilt für alle Bauwerke in der Baulast des Bundes (Autobahnen, Bundesstraßen) und gleicht wie vorab beschrieben die außerordentlichen Lasteinträge durch die Sondernutzung des Schwertransports mit den durch die Bauwerkskonstruktion gegebenen maximalen Traglasten ab. Es handelt sich dabei um transparent nachvollziehbare, physikalische Sachverhalte.

GST.Autobahn erstellt die Stellungnahme automatisiert und lässt sie der zuständigen Behörde zukommen. Für besondere Sachverhalte haben die GST-Sachbearbeiter die Möglichkeit in den Prozess einzugreifen. Sie können die Stellungnahmen bei Bedarf anpassen und ergänzen. Die Ergebnisse der Berechnungen werden dem Antragsteller für jedes einzelne Bauwerk zur Verfügung gestellt, sofern dort besondere Auflagen eingehalten werden müssen. Besondere Auflagen können sein, dass die Geschwindigkeit reduziert und/oder die Transporthöhe reduziert werden muss. Zudem erhält der Antragsteller bei Aussprache einer Ablehnung eine Begründung, warum es zu derselben gekommen ist.

Zentraler Zugangspunkt

Seit dem 1.11.2022 werden alle Anträge, für die ein Fahrtweg über die Autobahn zu prüfen ist, von den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden direkt an einen zentralen Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH geleitet. Das bedeutet eine Vereinfachung des Prozesses, die Verringerung der Schnittstellen und die Vermeidung von zeitraubenden Mehrfachanhörungen.