Antrag auf Zustimmung gem. § 127 Abs. 1 TKG
Antrag auf Zustimmung gem. § 127 Abs. 1 TKG
Sie möchten eine neue Telekommunikationslinie verlegen oder einen neuen Mobilfunkmast an der Bundesautobahn oder Bundesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt in den Stadtstaaten Berlin, Bremen oder Hamburg errichten? Dann gibt es für Sie je nach örtlicher Lage Ihres Bauvorhabens zwei Möglichkeiten der elektronischen Antragstellung auf Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG bei der Autobahn GmbH des Bundes, die im Folgenden neben den allgemeinen Voraussetzungen beschrieben werden.
Allgemeine Voraussetzungen zur Antragstellung auf Zustimmung ist die Übertragung von Wegerechten nach Beantragung bei der Bundesnetzagentur
Für die unentgeltliche Nutzung von Verkehrswegen für öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien kann bei der Bundesnetzagentur eine Wegnutzungsberechtigung beantragt werden. Diese ist grundlegende Voraussetzung für den Antrag auf Zustimmung zur Verlegung einer neuen Telekommunikationslinie oder Errichtung eines neuen Mobilfunkmasts auf bundeseigenen Verkehrswegen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag digital über unser Antragsportal ein:
- Vorteile des digitalen Verfahrens sind:
- Mehr Transparenz durch definierte Pflichtangaben im Antrag für eine möglichst vollständige Antragsabgabe
- Dennoch ggf. notwendige Vervollständigungen erfolgen direkt im ursprünglichen Antrag
- zügigere und reibungslosere Bearbeitung
- Nachverfolgbarkeit des Bearbeitungsstandes
- Möglichkeit des drei-monatigen Zwischenspeicherns von Anträgen vor Versand
- Möglichkeit des zwölf-monatigen Downloads Ihrer Bescheide nach Erstellung
- Hier gelangen Sie zur entsprechenden Nutzerregistrierung.
- Hier gelangen Sie zum Antragsportal.
Interessiert an einem virtuellen Vorstellungstermin?
Im Rahmen der Einführung des Antragsportals bieten wir Ihnen gerne auch diese spezielle Gelegenheit. Lernen Sie gemeinsam mit uns das System kennen.
Sie erfahren mehr zu:
- dem Weg hin zum Antragsportal. Wie bekommen Sie als potenzieller Antragsteller Zugangsdaten und Berechtigungen?
- dem allgemeinen Handling im Portal. Wie navigieren Sie durch das System?
- das Antragsformular. Wie ist das Formular aufgebaut, was sind Pflichtangaben und welche Vorteile hat das Portal aus Antragstellersicht?
- Und natürlich bleibt ausreichend Zeit für Ihre Fragen.
Verfügbare Termine: 23.01.2025, 20.02.2025 oder 20.03.2025
Nach Anmeldung bei der E-Mail-Adresse fu-zen-ze-b-strassenverwaltung[@]autobahn[.]de erhalten Sie Ihre Einladung für den Termin.