Windenergieanlagen im Nahbereich von Bundesfernstraßen
Was bei Windenergieanlagen im Nahbereich der Bundesfernstraßen zu beachten ist
Sie möchten eine Windenergieanlage (WEA) im Nahbereich der Bundesfernstraßen planen und bauen?
Hier erhalten Sie wichtige Hinweise, welche Aspekte aus Sicht der Autobahn GmbH bei der vorbereitenden Planung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zu beachten sind: Wie nah darf eine Windenergieanlage an einer Bundesfernstraße stehen? Wie können mögliche Gefahren vermieden werden? Welche Anforderungen hat Autobahn GmbH des Bundes?
Zu den durch die Autobahn GmbH des Bundes betriebenen Bundesfernstraßen zählen neben den Bundesautobahnen auch Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Eine frühzeitige Berücksichtigung der folgenden Hinweise in den entsprechenden Planunterlagen ermöglicht der Autobahn GmbH eine zügige Einschätzung der Auswirkungen auf die vorhandene Infrastruktur und den Verkehr. Nachforderungen oder Nachbesserungen bereits eingereichter Unterlagen sollten möglichst vermieden werden, können aber aufgrund der Einzelfallbewertung nicht immer ausgeschlossen werden.